Verwaltungsgericht:Bürokratiekritik

Oberdinger mit Klage gegen abgelehnten Bauantrag erfolgreich

Vor Gericht ist ein Bauwerber aus Aufkirchen gezogen, weil sein Vorbescheidsantrag für ein zweites Wohnhaus auf seinem Grundstück abgelehnt worden war. Nach seiner Auffassung ist der Bebauungsplan Nr. 18 "Aufkirchen Ost" jedoch unwirksam, weil dort Angaben von Grund- und Grundflächenzahl fehlen, die das zulässige Maß der baulichen Nutzung festlegen. Die Gemeinde Oberding, die den Bebauungsplan erstellt hatte, war zur mündlichen Verhandlung an das Verwaltungsgericht in München geladen. Wie der Oberdinger Geschäftsleiter Josef Steinkirchner in der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete, habe der Richter darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan tatsächlich "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam ist." Doch sei alles halb so schlimm, erfuhren die Gemeinderäte. Denn mittlerweile habe sich die Ausgangslage geändert.

Weil südlich des betreffenden Grundstücks eine weitere Bauplanung avisiert sei, müsse der Bebauungsplan ohnehin neu aufgestellt werden, sagte Steinkirchner. Darüber hinaus wolle die Gemeinde auch dem Ziel des Landesentwicklungsprogramms "Innenverdichtung vor Außenverdichtung" folgen. Und bei dem Grundstück des Bauwerbers handelt es sich laut Steinkirchner um "einen klassischen Fall, wo eine Nachverdichtung möglich ist." Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Neuaufstellung mit Nachverdichtung des Bebauungsplans "Aufkirchen Ost". Der Aufstellungsbeschluss wird in einer der nächsten Sitzungen gefasst.

© SZ vom 12.06.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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