Versuchter Totschlag:Zeugen belasten beide Angeklagte

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Zwei Afghanen sollen in einer Asylunterkunft in Erding einen Somalier schwer attackiert haben

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Erheblich belastet haben mehrere Zeugen die zwei Angeklagten im Prozess wegen versuchten Totschlags am Landgericht Landshut am Mittwoch. Die beiden 23-Jährigen aus Afghanistan sollen in einer Asylunterkunft in Erding einen Somalier geschlagen haben, einer von ihnen, S., ihn dabei so stark gewürgt haben, dass Todesgefahr bestand. Erst das Eingreifen eines Polizisten außer Dienst, der in der Nachbarschaft wohnt, konnte die streitenden Parteien trennen. Der zweite Angeklagte, H., soll durch seine Handlungen unterstützend eingegriffen haben und sich damit als Mittäter des versuchten Totschlags schuldig gemacht haben.

Dem Vorfall am 8. September 2018 ging laut Aussagen der Angeklagten sowie der Freundin von S.ein Streit über die Hygieneverhältnisse im Sanitärcontainer der Asylunterkunft voraus. Mit der Hygiene soll es der Somalier aufgrund seines Konsums der Droge Bonzai, einer psychoaktiven Kräutermischung, nicht so recht gehabt haben. Zudem soll es wegen seiner 27-jährigen Freundin zum Streit gekommen sein. Man habe sich in der Regel aber nur verbal gestritten, sagte beide Angeklagten aus. Gegen Mittag des 8. September sei es dann aber zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, weil der Somalier seine Freundin geschlagen habe. Zunächst sagte der Angeklagte S. aus, dass er sie mit dem Ellenbogen in den Bauch und mit der Faust an den Kopf getroffenen habe. Auf Vorhalt des Vorsitzenden Richters Markus Kring, dass er es bei der Polizeivernehmung genau anders herum gesagt habe, revidierte er seine Aussage. Und es habe auch keine größere körperliche Auseinandersetzung gegeben, er habe nur den Somalier am Boden umklammert, um Ruhe zu bekommen. Er habe ihn nicht gewürgt. Auch der Angeklagte H. sagte aus, er habe nur deshalb eingegriffen, um beide zu trennen. Und er habe dem Somalier keine Fußtritte verpasst, sondern ihn nur "angestupst".

Zwei unmittelbare anwohnende Nachbarinnen sagte aus, dass sie durch die Hilferufe einer Frau auf den Streit aufmerksam wurden. Aus zwei verschiedenen Positionen gesehen waren ihre Aussagen aber völlig anders als die der Angeklagten. Auch die Frau des Polizisten schilderte den Vorfall sehr ähnlich. Besonders detailliert war die Aussage des Polizisten, der auch auf Nachfragen beider Verteidiger bei seiner Version blieb. Er sei von seiner Frau alarmiert worden und sofort zur benachbarten Flüchtlingsunterkunft geeilt, wo drei Männer und eine Frau zusammengestanden seien und sich geschlagen hätten. Die Frau habe um Hilfe gerufen. Diesen Streit habe er verbal schlichten können, doch urplötzlich habe sich der Angeklagte S. wieder auf den Somalier gestürzt, K. sei hinterher. S. sei mit ihm zu Boden gestürzt und habe ihn umklammert und so sehr gewürgt, dass der Attackierte die Augen verdreht und geröchelt habe. Den noch stehenden K. habe er weggestoßen und nur durch einen Schmerzgriff den Angeklagten S. von seinem Opfer wegziehen können. Dabei habe der wie ein "total Wahnsinniger" gewirkt und immer wieder gebrüllt "Ich bring dich um". Als dann seine Freundin einen epileptischen Anfall bekommen habe, sei er plötzlich wie ausgewechselt gewesen und habe sich "total lieb und fürsorglich um sie gekümmert".

Der Prozess wird am Freitag, 17. Mai, um 9 Uhr fortgesetzt.

© SZ vom 09.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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