Ein versuchter Totschlag war es nicht, entschied das Schwurgericht am Landgericht Landshut, aber zumindest eine so brutale gefährliche Körperverletzung, dass ein 25 Jahre alter Mann aus Markt Schwaben nun für vier Jahre ins Gefängnis muss. Der Angeklagte hatte beim Erdinger Herbstfest am 1. September 2019 gegen Mitternacht einen 28-jährigen, ihm völlig unbekannten Besucher niedergeschlagen und den am bereits am Boden liegenden Mann mehrere Fußtritte gegen den Kopf verpasst. In der Anklage hieß es, der Angeklagte habe den Tod seines Opfers "zumindest billigend in Kauf genommen". Der Staatsanwalt und das Gericht sahen das nach der Anhörung von mehreren Zeugen nicht mehr so. Dem Angeklagten konnte zugutegehalten werden, dass er - so hatten es Zeugen beschrieben - letztlich von sich aus von seinem Opfer abließ. Der Angeklagte hatte im Prozess zur Tat geschwiegen.
Lange hatte es für ihn so ausgesehen, als ob er einer Strafe entgehen würde. Bei der Schlägerei am Herbstfest war er nicht allein. Ein Freund aus Markt Schwaben, mit dem er zusammen das Herbstfest besucht hatte, hatte zunächst mit mutwilligen Beleidigungen Opfer angepöbelt. Als es zum Streit kam, war der Angeklagte dann sofort dabei, schlug und trat zu. Alles ging sehr schnell, war bald wieder vorbei und die Angreifer rannten davon. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinfraktur, zahlreiche Prellungen und Zahnabsplitterungen.
Der Angeklagte konnte sich unerkannt aus dem Staub machen. Sein Freund und dessen jüngerer Bruder, die nach der Schlägerei gemeinsam weggelaufen waren, wurden von einem Zeugen und Mitarbeitern des Ordnungsamts verfolgt, gestellt und festgehalten, bis die Polizei sie festnahmen. Die Mittäter verrieten den Angeklagten eineinhalb Jahre lang nicht. Erst im April nannte dann der jüngere Bruder den Namen des Angeklagten, um sich Pluspunkte vor Gericht in einer anderen Sache zu verschaffen. Der Angeklagte wurde im Mai verhaftet und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Mit Aufnahmen einer Überwachungskamera und einer Auswertung des Smartphones des Angeklagten ließ sich nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts war. Zeugen des Vorfalls konnten ihn zwar nicht eindeutig identifizieren. Sie konnten denjenigen, der die brutalen Tritte gegen den Kopf des Opfers ausgeführt hatte, jedoch als auffällig großen und in Weiß gekleideten Mann beschreiben. Das passt ganz klar auf den Angeklagten, der fast zwei Meter lang ist und am Tattag ein weißes Oberteil an und eine weiße Baseballkappe auf hatte.
Nur die Verteidigerin fand bis zuletzt, dass die Indizien und Aussagen der Zeugen und Beteiligten nicht für eine Verurteilung ausreichten. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Markus Kring fand die Indizienkette absolut ausreichend.