Umgestaltung des Diözesanmuseums:OB Eschenbacher legt Widerspruch ein

Rechtsaufsicht des Landratsamts soll Stadtratsbeschluss zum Oktogon-Abriss prüfen

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Noch sind die nötigen Unterlagen nicht beim Landratsamt eingegangen, mit denen Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte) bei der Rechstaufsicht die umstrittene Entscheidung des Stadtrats zum Thema Oktogon beanstanden lassen will. In der jüngsten Stadtratssitzung war der Bauantrag der Erzdiözese München und Freising zur Sanierung und Umgestaltung des Diözesanmuseums, die den Abriss, des achteckigen Turmanbaus vorsieht, knapp mit 20:17 Stimmen abgelehnt worden.

"Wir sind noch nicht ganz fertig mit der Formulierung", sagt der OB. Die Unterlagen würden aber vermutlich in der nächsten Woche beim Landratsamt eingereicht. Dem Antrag müssten die Akten und eine Begründung beigelegt werden, warum das Stadtoberhaupt die Ablehnung des Bauantrages für rechtswidrig halte, erläuterte dazu Landratsamtssprecher Robert Stangl. Grundsätzlich sei der OB verpflichtet, Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen, andererseits soll er aber auch nicht "sehenden Auges" rechtswidrigem Verwaltungshandeln Außenwirkung verleihen. Sowohl die Stadt als auch Eschenbacher seien laut Gemeindeordnung (GO) zu gesetzmäßigem Handeln verpflichtet. Um diese Gesetzmäßigkeit zu gewährleisten, enthalte der Artikel 59 (Absatz 2) der GO nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Beanstandung. Bei einem solchen Verfahren handele es sich um die Schlichtung eines innergemeindlichen Streits zur Gewährleistung des gemeindlichen Funktionsablaufes. Zu diesem Zweck erstelle die zuständige Kommunalaufsicht ein Rechtsgutachten.

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Gemeindeordnung entscheide auch in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, dazu gehöre in diesem Fall auch das Baurecht, die Rechtsaufsichtsbehörde. Landratsamt werde hier aber die zuständige Fachaufsichtsbehörde, in diesem Fall die Regierung von Oberbayern als Bauaufsichtsbehörde, einschalten und sich auch an der Einschätzung der Regierung von Oberbayern orientieren, so Stangl weiter.

© SZ vom 04.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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