Stadtwerke Dorfen:Figl fordert Rehabilitierung

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Der ehemalige Geschäftsführer will seinen Ruf wiederhergestellt sehen. Der Stadtrat müsse endlich klar stellen, dass Lügen und Verleumdungen zu seiner Entlassung geführt haben

Von Florian Tempel, Dorfen

"Ich sehe einer umfänglichen Rehabilitierung mit großer Hoffnung entgegen." Karl-Heinz Figl, der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen, fordert in einem offenen Schreiben, der Stadtrat müsse endlich klarstellen, dass unhaltbare verleumderische Vorwürfe zu seiner Entlassung geführt haben. Vor genau einem Jahr hat Figl bei Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) einen Antrag gestellt, der Stadtrat möge in geeigneter Form seinen persönlichen und beruflichen Ruf wiederherstellen. Grundner hat das bislang blockiert. Mittlerweile hat die Kommunalaufsicht am Landratsamt den Dorfener Bürgermeister angewiesen, Figls Antrag zu behandeln. Das soll nun in einer der kommenden Sitzungen des Stadtrats im nichtöffentlichen Teil geschehen.

In Figls Schreiben heißt es zur Einleitung und zur Erinnerung: "In unvorstellbarer Weise wurde ich 2015 und 2016 auf skrupellose Art öffentlich mittels einfach gestrickter Lügengeschichten als langjähriger und sehr erfolgreicher Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen diffamiert und auch zu Unrecht des Vergehens einer strafbaren Handlung beschuldigt." In der Tat ist der 53-Jährige das Opfer einer perfiden Rufmordkampagne in drei Akten.

Den Auftakt machte ein Bericht des Dorfener Anzeigers mit dem Titel "Gehaltspoker des Geschäftsführers" im Oktober 2015. Figl beklagt in seinem offenen Schreiben, dass der Lokalteil des Münchner Merkurs damals falsche Angaben von "zwei mutmaßlichen Informanten" kolportiert habe. Wer die nachweislich unwahren Behauptungen aufstellte, ist bislang nicht bekannt. Laut Figl, der gegen den Dorfener Anzeiger klagt, sei in der Klageerwiderung der Kreis der Informanten nun aber nun zumindest relativ scharf eingegrenzt worden: Demnach handle es sich bei den zwei unseriösen Informanten um ein Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke sowie ein Mitglied des Stadtrats.

Als Figl sich gegen die falschen Anschuldigungen wehrte und ihre Unwahrheit nachwies, folgten nicht etwa offizielle Entschuldigungen und Richtigstellungen, sondern neue Angriffe: Nun wurde ihm unterstellt, er habe Bürgermeister Grundner mit einem Nazivergleich beleidigt. So wurde in plumper Weise aus dem Opfer ein angeblicher Täter gemacht. Als Figl sich auch dagegen wehrte, kam es zur dritten und finalen Rufmordakt.

Bei der Staatsanwaltschaft Landshut und dem Dorfener Anzeiger wurde eine anonyme Anzeige eingereicht. Darin hieß es, Figl habe Mitarbeiter zu falschen eidesstattlichen Versicherungen genötigt. Das war zwar von vorne bis hinten erlogen. Doch die intrigante Verleumdung erfüllte ihren beabsichtigten Zweck. Die Mehrheit des Stadtrats stimmte gegen einen zuvor vom Aufsichtsrat einstimmig empfohlenen neuen Vertrag für Figl als Stadtwerkschef. Im Nachgang rechtfertigten die Stadträte und Bürgermeister Grundner die Entlassung Figls mit Hinblick auf die anonyme Anzeige. In totaler Verkennung ihres Wahrheitsgehalts schrieben die zwölf Figl-Gegner, Informationen "über das zunehmend schlechte Betriebsklima in den Stadtwerken" hätten sich "in der anonymen Anzeige manifestiert". Auch als die Staatsanwaltschaft diese Anzeige als schäbigen Betrug enttarnt hatte, unterblieb abermals jede Entschuldigung, Richtigstellung oder Wiedergutmachung.

Figl, der seit bald einem Jahr auf der Suche nach einem neuen Job ist, will nicht lockerlassen: "Es ist eine Schande und ein Skandal, es gebieten der Anstand, die Moral und Sitte, endlich öffentlich ein Wort der Entschuldigung und des Bedauerns für das mir angetane Unrecht auszusprechen." Weiter schreibt er, allen Mandatsträgern sollten die vorhandenen "umfassenden Belege" zugänglich gemacht werden, um so "die Grundlage für eine objektive Entscheidung zu meinem Antrag zu legen". Daran sollte insbesondere Bürgermeister Grundner ein Interesse haben, "aufgrund seiner Verstrickung in die ersten beiden Schmutzkampagnen und seines Verhaltens im Zuge der Abstimmung nach der anonymen Falschanzeige".

© SZ vom 03.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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