Stadtrat Dorfen:Letzte Ruhe neu geregelt

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Neue Friedhofssatzung mit moderat erhöhten Gebühren

Von Florian Tempel, Dorfen

Alles wird teurer und auch die Gebühren für die städtischen Friedhöfe der Stadt Dorfen steigen. Gleichwohl sind die Erhöhungen moderat: Ein Einzelgrab der Klasse I kostet zum Beispiel künftig 39 statt bislang 38 Euro, ein Familiengrab der Klasse II 81 statt 78 Euro im Jahr. Die neuen Gebühren und die überarbeitete Friedhofssatzung treten nach der einstimmigen Bestätigung durch den Stadtrat am 1. Juli in Kraft. Die Neufassung war notwendig geworden, weil der Prüfungsverband die alte Satzung moniert hatte.

Auf 16 Seiten und in 33 Paragrafen regelt die Friedhofssatzung die letzte Ruhe auf den städtischen Friedhöfen in allen Einzelheiten. Vom "Bestattungsanspruch" über "Grabarten" und die "gärtnerische Gestaltung der Gräber" bis hin zu den Vorschriften bei Exhumierungen. Die Gebühren sind in einer zweiten, eigenen Satzung festgelegt. Nach einer Neuberechnung haben sich nur leichte Erhöhrungen ergeben. Die Gebühren waren seit etwa sieben Jahren unverändert. Am Dorfener Friedhof gibt es Einzel- und Familiengräber, Urnen- und Arkadengräber.

Auf einem Teil des Friedhofs in Oberdorfen sollen in den kommenden Jahren Bäume gepflanzt werden, um dort Bestattungen in der Art eines Friedwalds sowie anonyme Beerdigungen möglich zu machen, erklärte Anita Feckl, die Leiterin des Ordnungs- und Standesamtes. Beides war ein in den vergangenen Jahren immer wieder geäußerter Wunsch in Dorfen. Ein ebenfalls gewünschter Eingang zum Dorfener Friedhof von der Seite des Marienstifts aus, lässt sich hingegen vorerst nicht verwirklichen. Dazu müssten erst mehrere Gräber aufgelöst werden, sagte Feckl. Die Unkrautbekämpfung werde nun aber wunschgemäß ohne Pestizide vorgenommen. Die Idee, nur noch Kränze und Grabgestecke zuzulassen, die ausschließlich aus biologisch abbaubarem Materialien bestehen, erwies sich hingegen als unrealistisch. Die Dorfener Gärtner hätten zwar versichert, sie nähmen eh nur Naturprodukte her. Doch wie sollte man auswärtigen Beerdigungsgästen von den Dorfener Bestimmungen in Kenntnis setzen? Und wer sollte die Machart eines Kranzes kontrollieren?

© SZ vom 10.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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