Sondersitzung am Mittwoch:Bürgerentscheid nicht zulässig

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Landratsamt bemängelt formale Fehler der Dorfener Initiative

In einer eigens angesetzten Sondersitzung wird der Dorfener Stadtrat an diesem Mittwoch über die Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Tieferlegung der Bahngleise im Stadtbereich beraten und beschließen. Die Stadtverwaltung und das Landratsamt kommen nach einer rechtlichen Prüfung beide zum Ergebnis, dass der beantragte Bürgerentscheid aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht zulässig sei. Das Landratsamt Erding macht in seiner Stellungnahme aber auch klar, dass der Stadtrat darüber "in eigener Verantwortung (...) selbst zu entscheiden" habe.

Die Bürgerinitiative "Für einen Bahnausbau ohne Mauern und Schranken" (BI) hat Mitte Mai den Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt. Die Frage, zu der die Bevölkerung Ja oder Nein ankreuzen soll, ist von der BI so formuliert worden: "Sind Sie auch gegen den geplanten Bahnausbau in Dorfen mit Lärmschutzmauern, Überführungen und Unterführungen und unterstützen die Initiative ,Für einen Bahnausbau ohne Mauern und Schranken'?" Die BI geht davon aus, dass sie die für ein Bürgerbegehren geforderte Unterstützung von neun Prozent der Dorfener Wahlberechtigten bereits habe, da sich fast 3500 Bürger als Unterstützer der Bürgerinitiative in Listen eingetragen haben.

Hier liegt nach Auffassung des Landratsamtes das erste Problem. Die Bürger, die ihren Namen auf die Listen der BI gesetzt haben, hätten damit keineswegs ein Bürgerbegehren unterschrieben. Bei Bürgerbegehren müssen außerdem exakte Formvorschriften eingehalten werden. So muss zum Beispiel die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens auf jedem Blatt der Unterschriftenliste stehen.

Neben diesen formalen Kriterien wiegt laut der Stellungnahme des Landratsamtes ein inhaltliches Argument ebenso schwer. Bürgerbegehren seien nur zulässig, wenn es um "Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises" einer Kommune gehe. "Angelegenheiten, deren Entscheidung in die Zuständigkeit eines anderen Hoheitsträgers" fallen, seien "einem Bürgerentscheid nicht zugänglich". Der Bahnausbau sei aber "nicht dem Wirkungskreis der Stadt Dorfen zuzuordnen". Es sei davon auszugehen, dass die Deutsche Bahn "im Auftrag des Bundes (...) für die Ausgestaltung des Schienenweges zuständig ist."

Die Sondersitzung des Stadtrats im Sparkassensaal beginnt um 17 Uhr.

© SZ vom 10.06.2015 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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