Schulpflicht:Schulschwänzen rentiert sich nicht

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Wer unerlaubt wegen billiger Flüge fern bleibt, riskiert ein Bußgeld

Von Thilo Schröder, Freising

Kurz vor den Sommerferien kann der Urlaub manchmal gar nicht schnell genug kommen. Man sehnt sich nach Erholung, einer Auszeit vom Alltag - da kommt es doch auf ein oder zwei Tage eher bei der Abreise nicht an. Oder? Manche Eltern gehen so weit, dass sie ihre Kinder noch vor Ferienbeginn von der Schule beurlauben lassen oder dies zumindest versuchen.

An den Flughäfen in Memmingen und Nürnberg hat die Polizei vor den Pfingstferien etliche Schulschwänzer ertappt. Das Thema Schwänzen vor den Ferien ging viral. Kern der Debatte: Ist ein solches Verhalten vertretbar? Und wie streng sollten die Schulleitungen sein hinsichtlich Einhaltung der Schulpflicht kurz vor Ferienbeginn? Schulleiter im Landkreis Freising sind dahingehend geteilter Meinung.

Eine Beurlaubung müsse "immer bestätigt werden", sagt Gerhard Röck. Der Leiter der Grund- und Mittelschule an der Danziger Straße in Eching nennt die Hochzeit naher Verwandter oder die verstorbene Oma als Gründe für eine Beurlaubung. "Das kommt aber äußerst selten vor." Zwei Beurlaubungen habe es heuer bislang gegeben. Bußgelder für unentschuldigtes Fehlen verteile er dann, wenn Schüler nachträglich weitere freie Tage beantragen.

Solche Bußgelder können erheblich sein. "Es tut auf jeden Fall weh", sagt Robert Stangl vom Landratsamt Freising. Und es lohne sich nicht, die Summe etwa mit einem günstigeren Flugticket zu verrechnen. "Das wird schon beim ersten Mal aufgewogen, wenn man erwischt wird."

Skeptisch wird Schulleiter Röck, wenn in den letzten Schultagen vor den Ferien eine Beurlaubung beantragt wird. Ob die Schüler schwänzen, könne er jedoch nicht direkt nachprüfen. "Ob die mich anlügen, gut, die Oma stirbt nur einmal, das riecht dann schon."

Eine andere Strategie der Schüler beziehungsweise ihrer Eltern: den Schulleiter vor vollendete Tatsachen setzen. "Es gibt so Geschichten, da kommen die mit dem Flugticket in der Hand." Da bleibe er dann aber hart. Dass die Polizei am Flughafen sich bei ihm melde, weil sie nicht-beurlaubte Schüler aufgegriffen hat, habe er nie erlebt, vielleicht ein Mal in seiner gesamten Laufbahn.

Beurlaubungen hängen vom Grund ab, erklärt Irmintraud Wienerl. Die Direktorin des Schulamts Freising betont aber, dass "ein günstiger Flug auf jeden Fall kein solcher Grund" sei. Zudem führe das nur dazu, dass die Fluggesellschaften ihre günstigen Angebote weiter nach vorne verschieben.

"Keine Ausnahmen" gebe es an seiner Schule, sagt Richard Bauer. Außerdem findet der Leiter der Grund- und Mittelschule Zolling, dass Eltern ihre Kinder nicht zum Schummeln erziehen sollten. "Es gibt Regeln und an die muss man sich halten, sonst kommen gleich die nächsten 25." Um Eltern davon abzubringen, ihre Kinder vor den Ferien mit erfundenen Begründungen zu beurlauben, hat Bauer eine pädagogische Maßnahme in petto: Er zeige den Eltern bei Beurlaubungsanträgen einen Zeitungsartikel, der beschreibt, wie ein Schüler Ende vergangenen Jahres am Flughafen in Nürnberg aufgegriffen wurde, nachdem er unerlaubt den Unterricht versäumt hatte. "Wenn Sie das riskieren wollen, tun Sie es", diese Botschaft gebe er ihnen mit auf den Weg.

Dass die Polizei am Flughafen gezielt nach schulpflichtigen Kindern Ausschau hält, wie immer wieder spekuliert wird, ist so nicht richtig. Beamten dürften jünger aussehende Menschen kontrollieren und auch melden, wenn sich herausstellt, dass es sich um Schüler ohne Beurlaubungsnachweis handelt, sagt Theresa Riederer von der Pressestelle der Bundespolizei am Flughafen. Das sei aber keine Anweisung. Auch nicht jetzt vor den Ferien: "Es ist nicht so, dass wir am Freitag um 8 auf der Lauer liegen." Die Aktion der Landespolizei in Memmingen und Nürnberg sei eine Ausnahme gewesen. "Das gibt es sonst nirgends."

Derlei Maßnahmen sind vielleicht auch gar nicht nötig - zumindest nicht vor den Sommerferien. Wienerl, selbst gelernte Lehrerin, findet es wichtig, den letzten Tag vor den Ferien gemeinsam zu beschließen. "Das ist eine emotionale Angelegenheit, zum Beispiel am Ende der vierten Klasse, wenn es heißt, Abschied zu nehmen."

© SZ vom 25.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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