Sanierung abgeschlossen:Tradierte Namen

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Im Alten Schulhaus gibt es auch sieben Sozialwohnungen. Im August sollen die ersten Mieter einziehen. (Foto: Renate Schmidt)

Dass renovierte ehemalige Wartenberger Schulgebäude heißt künftig offiziell "Altes Schulhaus". Der Veranstaltungsraum innen drin erhält amtlich den Namen "Wittelsbacher Saal"

Von Gerhard Wilhelm, Wartenberg

Das alte Schulhaus in Wartenberg wird nach der inzwischen abgeschlossenen Sanierung und Erweiterung künftig offiziell "Altes Schulhaus" heißen. Dem Veranstaltungssaal im Haus, der öffentlich genutzt werden kann, hat der Gemeinderat den Namen "Wittelsbacher Saal" gegeben.

Zuvor waren mehrere Namensvorschläge diskutiert worden. Unter anderem der Name Wittelsbacher Jagdhaus, da das Gebäude vor seiner Nutzung als Schulhaus einst ein feudales Jagdhaus war. Laut einem Bericht aus dem Jahr 1691 war es als Unterkunft für die "höchsten Herrschaften" geeignet, sprich auch für die Mitglieder der bayerischen Herrscherfamilie. 1856 ging das Gebäude in den Besitz des Marktes Wartenberg über, bis 1972 diente es als Schule. Auch für den Saal im Alten Schulhaus gab es mehrere Namensvorschläge. Von profanen Namen wie Begegnungssaal und Bürgertreff bis eben zum Wittelsbacher Saal, um wenigstens so an die Bedeutung in früherer Zeit zu erinnern.

Fast in Rekordzeit wäre die in der Aprilsitzung noch umstrittene Hausordnung und die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Saal abgehakt worden. Nach bereits erfolgter Abstimmung brachten Michael Gruber (SPD) und Heike Kronseder (FW) jedoch den Einwand vor, sie wären beide davon ausgegangen, dass über die Gebührenordnung separat abgestimmt werde. Mit dieser waren Gruber und Kronseder eben nicht einverstanden.

Beide monierten, dass die vorgesehene Pauschale für die Reinigung des Bürgersaal nach einer Veranstaltung in Höhe von 150 Euro völlig überzogen sei. Gruber verwies zudem darauf, man müsse doch eigentlich hoffen, dass der Bürgersaal rege genutzt und von den Wartenbergern angenommen werde. Eine Tagespauschale von 50 Euro sei für Vereine, örtliche Kulturschaffende und Privatpersonen bei kommerzieller Nutzung seiner Ansicht nach schon arg hoch. Gruber regte zudem an, alle Bürger in der Verwaltungsgemeinschaft gleich zu behandeln. Letztlich einigte man sich mit knappen acht zu sieben Stimmen auf ein Entgelt und eine Pauschale von 30 Euro.

Eine kommerzielle Nutzung in den Räumlichkeiten bedarf einer besonderen Erlaubnis. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung zugelassen wird und ob für diese ein Benutzungsentgelt verlangt wird, entscheidet die Gemeinde. Die Sperrzeit für Veranstaltungen ist grundsätzlich um 22 Uhr. Die Dauer einer Einzelveranstaltung soll grundsätzlich eine Woche nicht überschreiten. Der Antrag auf Überlassung der Räumlichkeiten ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Dafür wird im Rathaus demnächst ein Belegungsplan geführt.

Weiter ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge geplant, mit der Vermietung der Wohnungen im Alten Schulhaus am 1. August zu beginnen. Mitte Juli soll es zudem einen Tag der offenen Türe für die Bevölkerung geben. Die offizielle Einweihung des Alten Schulhauses mit seinem Veranstaltungsraum Wittelsbacher Saal soll im Herbst sein.

© SZ vom 14.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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