Erdinger Ortsentwicklung:Schottergärten, nein danke

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Die Kirche bleibt im Dorf: Ansicht von Itzling mit der barocken Filialkirche St. Vitus. (Foto: Renate Schmidt)

Der Bauausschuss verabschiedet die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für Itzling. Bauwerber und Stadt haben sich geeinigt. In Indorf hakt es noch.

Die Ortschaft Itzling, etwa vier Kilometer südlich von Erding gelegen, hat sich einen dörflichen Charakter bewahrt. Das soll auch so bleiben. Der Bauausschuss hat in der jüngsten Sitzung die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Erdinger Stadtteil beschlossen mit dem Ziel, "den Ortskern zu erhalten", wie Michael Backes von der Stadtentwicklung erklärte. Gleichzeitig soll aber auch eine "maßvolle bauliche Entwicklung ermöglicht werden", denn in den letzten Jahren sind vermehrt Bauanträge eingereicht worden.

In der Satzung ist nun festgelegt, dass in einem Teilbereich bei Neu- und Umbauten mit einer Grundfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Wohnung zulässig ist, bei mehr als 800 Quadratmetern sind es höchstens zwei. In dem zweiten Teilbereich des Dorfgebiets ist je Doppelhaushälfte maximal eine Wohnung zugelassen. In freistehenden Einzelhäusern sind maximal zwei Wohnungen möglich. Dass Schottergärten ausgeschlossen sind, hob Stefan Lorenz (Grüne) lobend hervor.

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In einer Ortsabrundungssatzung ist festgelegt, wo der Innenbereich für eine mögliche Bebauung verläuft und wo der Außenbereich ist, der freigehalten werden soll. Die jetzt beschlossene Version ermögliche eine "maßvolle bauliche Entwicklung", zugleich werde aber auch den Grundstückseignern im Außenbereich eine Entwicklungsmöglichkeit gewährt. Denn ein sogenanntes privilegiertes Bauen ist dort weiterhin erlaubt. Das gilt zum Beispiel für Gebäude, die dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) zeigte sich erleichtert, dass es mit den Itzlingern zu einer Einigung gekommen sei. "Schauen wir, dass wir damit auf die Reise kommen."

Weniger erfolgreich ist die Stadt bislang in der Ortschaft Indorf. 2010 hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans entlang der St.-Martin-Straße beschlossen, um dort eine "geordnete Bebauung zu ermöglichen", wie die Stadtverwaltung informiert. Zugleich soll aber auch hier der landwirtschaftlich geprägte Charakter erhalten bleiben. Nachdem mehrere Bauwünsche eingegangen waren, war 2020 eine zweijährige Veränderungssperre für das Gebiet erlassen worden. 2023 befindet sich der Bebauungsplan weiterhin in Aufstellung, die Bauwünsche liegen weiterhin vor, so die Verwaltung. Allerdings wird auf die "mangelnde Bereitschaft der Eigentürmer zur Mitwirkung zur Erreichung des genannten Planziels" verwiesen. Der Bauausschuss hat jetzt die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

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