Optimaler Standort:Rettungswache kann gebaut werden

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Der Taufkirchener Gemeinderat genehmigt einstimmig den vom Roten Kreuz beantragten Bebauungsplan

Von Philipp Schmidt, Taufkirchen

Der Taufkirchener Gemeinderat hat einstimmig den Bebauungsplan für den Bau einer neuen Rettungswache des Roten Kreuzes an der Ecke Erdinger Straße und Fichtenstraße beschlossen. Im Bauausschuss hatten Bürgermeister Franz Hofstetter (CSU) - seit Kurzem auch Kreisvorsitzender des Roten Kreuzes - und Vertreter des Bauamts den Bebaungsplan sowie die gegen ihn vor allem von Anwohnern aus der Fichten- und Tulpenstraße vorgebrachten Einwände erläutert.

Die neue Rettungswache teilt sich in drei Bereiche: ein Sozialgebäude, eine Fahrzeughalle mit vier Garagen sowie ein Fahrzeug-Waschplatz an der Fichtenstraße. Im Sozialgebäude wird es drei Ruheräume, Aufenthaltsräume, eine Küche, Duschen, Toiletten und zwei Büros geben.

Die von Anwohnern vorgebrachten Stellungnahmen, Einwendungen und Hinweise hatten eine große Bandbreite. So wurde bemängelt, dass nicht sehr intensiv nach alternativen Standorten gesucht worden sei. Herbert Mayerthaler vom Bauamt der Gemeinde erwiderte, dass andere Standorte sehr wohl geprüft wurden. Letztlich ermögliche aber vor allem der ausgewählte Standort schnelle Einsätze in alle Richtungen. Zudem biete nur er diverse Ausweichrouten, falls die Bundesstraßen B 388 oder B 15 durch Verkehrsstaus blockiert sein sollten.

Einwendungen gab es auch zur Situierung von Parkplätzen an der Nordseite, durch welche der Lebensraum der hier vorkommenden seltenen roten Wald- und Wiesenameisen gefährdet werde. Dazu hieß es, dass wegen des geplanten Schutzstreifens für die Ameisen nun gar keine Parkplätze an der Nordseite gebaut werden. Ein anderer Hinweis zielte darauf ab, dass nach einer früheren Untersuchung an dieser Stelle gar nicht gebaut werden sollte, weil das die Frischluftzufuhr zur Ortsmitte stören würde. Darauf gab es als Antwort, dass die besagte Fläche nur im äußersten Westen bebaut werde und die Auswirkung auf die Frischluftzufuhr zur Ortsmitte somit äußerst gering sein werde. Zu Bedenken über eine möglichen Wertminderung benachbarter Häuser entgegnete Mayerthaler, dass die Gemeinde schon deshalb keine Wertverluste der angrenzenden Häuser erwarte, weil sie durch die Rettungswache künftig besser vom Lärm der B 388 abgeschottet würden. Anwohner hatte aber auch grundsätzliche Bedenken am Lärmschutzgutachten geäußert. Dazu sagte Mayerthaler, dass die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung im Landratsamt als vollkommen plausibel anerkannt worden sei. Auch die von Anwohnern geforderten Lärmschutzfenster und Rollläden wird es nicht geben, weil nach dem Lärmschutzgutachten keine bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich seien. Zur Klage, die Fassade der Rettungswache werde überdimensioniert und ihre trostlose Gestaltung erinnere an eine Gefängnismauer, sagte er, dass die Fassade ja doch mehrere Fenster und Türen habe und deshalb keiner Gefängnismauer gleichen werde. Eine von einem anderen Bürger angeregte Ampelanlage - damit bei Alarm Rettungsfahrzeuge ohne Martinshorn und Lichtsignal und somit ohne Belästigung der Anwohner von der Wache auf die Straße fahren könnten - wird nicht gebaut. Eine solche Ampel sei nicht erforderlich. Dass das Licht der Rettungsfahrzeuge die Anwohner belästigen würde, sei kein Einwand, den man behandeln müsste, hieß es weiter. Es gebe dazu keine gesetzliche Regelung und Licht aus dem Straßenverkehr muss toleriert werden. Außerdem sei es ja sogar so, dass die Zugänge und Tore der Rettungswache auf der der Wohnbebauung abgewandten Seite entstehen werden.

Darüber hinaus gab es noch einige eher ungewöhnliche Einwendungen, die auch alle abgelehnt wurden. Etwa den Hinweis eines Anwohners, dass durch den Bau der Rettungswache die seltene Pflanze Münchner Aurikel gefährdet werde; die Forderung eines Nachbarn nach einer Verschattungsstudie; oder der Hinweis eines weiteren Bürgers, dass er nach der Äußerung seiner Meinung zur Rettungswache "öffentlich angeschwärzt" worden sei und der deshalb forderte, dass das Bauleitplanungsverfahren rechtlich auf den Prüfstand gestellt werden müsse.

© SZ vom 02.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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