Oberding:Es geht vor Gericht

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Eigentlich ein Idyll, aber in der Wochenendhaussiedlung gibt es Ärger zwischen den Grundstücksbesitzern und der Gemeinde Oberding. (Foto: Renate Schmidt)

Grundstückseigentümer der Wochenendhaussiedlung Notzingermoos gehen gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Oberding vor

Von Regina Bluhme, Oberding

Die Wochenendsiedlung Notzingermoos ist vor kurzem in die Schlagzeilen geraten. Ein Ferienhaus wurde durch einen Brand vollständig zerstört, Verletzte gab es zum Glück nicht. Die Kripo Erding ermittelt noch die Brandursache. Vor einigen Jahren war die Siedlung des öfteren in der Zeitung. Schon lange schwelt der Streit zwischen Grundstückseigentümern und Gemeinde Oberding. Es geht um die Frage, ob permanentes Wohnen in der Siedlung erlaubt ist oder nicht. Eine Klage gegen die Gemeinde ist seit einem Jahr anhängig.

Im März 2017 hat der Gemeinderat extra den Bebauungsplan Nr. 67 "Notzingermoos Wochenendhausgebiet" abgeändert. Damit zementierte die Gemeinde die Festsetzung, dass ein dauerhaftes Wohnen in dieser Wochenendhaussiedlung untersagt ist. Über diesen Punkt streiten Grundstückseigentümer und die Gemeinde seit Jahren. Circa 20 Personen haben dort ihren Hauptwohnsitz, wie der Geschäftsleiter der Oberdinger Verwaltung, Josef Steinkirchner, schätzt. Um den Bebauungsplan im Blick auf mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen wasserdicht zu machen, hatte ihn die Gemeinde 2017 "geheilt", das heißt: um ein paar Anmerkungen ergänzt und neu ausgelegt. Für das weitere Vorgehen ist das Landratsamt Erding als Untere Bauaufsicht zuständig. Das Landratsamt hatte 2013 ein Sanierungskonzept erstellt, das eine dauerhafte Wohnnutzung für unzulässig erklärte. Ausnahmen galten für die, die vor dem Stichtag 28. Juli 2006 dort wohnten. Die Behörde wolle jeden Fall einzeln entscheiden, hatte das Amt angekündigt. Unter Umständen werde im Einzelfall auch eine Nutzungsunterlassung erfolgen, so die Behörde.

So weit ist es noch nicht gekommen. Denn wie Steinkirchner auf Nachfrage der SZ informiert, haben Vertreter der Wochenendhaussiedlung vor einem Jahr Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Steinkirchner ist überzeugt, dass der "geheilte" Bebauungsplan der Gemeinde vor Gericht Bestand hat und nicht als fehlerhaft beanstandet werden wird.

Steinkirchner verweist darauf, dass von Anfang an in dem Gebiet permanentes Wohnen untersagt war, was einige Grundstücksbesitzer nicht daran hinderte, hier ihren Erstwohnsitz links und rechts der Stichstraße Am Waldrand einzurichten. Die Grundstücksbesitzer pochten in der Vergangenheit darauf, dass für die vorhandenen Gebäude ein Bestandsschutz bestehe, da diese über einen längeren Zeitraum legal als Wohnhäuser genutzt wurden. Tatsache ist, dass einige Anwohner ganz offiziell bei der Gemeinde Oberding ihren Erstwohnsitz in der Wochenendsiedlung angemeldet haben. Einen Widerspruch kann Josef Steinkirchner nicht erkennen: "Melde- und Baurecht sind in Deutschland klar getrennt", betont er. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

© SZ vom 11.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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