Müllentsorgung:Keine Reue, keine Geschäfte

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Solange Wolfgang Wurzer die Öffentlichkeit nicht um Entschuldigung bittet, darf der Steuerzahler seine Firma nicht mehr finanzieren.

Von Vinzenz Neumaier

Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Unter anderem wegen Umweltkriminalität. Wolfgang Wurzer hat das Ansehen seines Unternehmens besudelt. Seine Straftaten beschmutzen den Ruf der Firma Wurzer Umwelt. Eine Firma, die der Steuerzahler zu Teilen finanziert. Unter anderem die Landkreise Freising, Erding und Dachau zahlen dafür, dass die Firma Wurzer sich um den Müll der Bürger kümmert. Doch solange Wolfgang Wurzer nicht gegenüber der Öffentlichkeit für seine Straftaten Abbitte leistet, kann das so nicht weitergehen. Ohne Reue Wurzers darf kein Cent des Steuerzahlers mehr an seine Firma fließen.

Obwohl Wurzers Strafbefehl bereits im November 2022 Rechtskraft erlangt hatte, befanden es weder die Firma Wurzer noch Wolfgang Wurzer selbst offenbar für nötig, die Öffentlichkeit über die kriminellen Vorgänge zu informieren. Auch mehrere Landkreise als Geschäftspartner der Firma Wurzer erfuhren nichts von den Straftaten, die sich wohl auf dem Firmengelände Wurzers ereignet hatten. Aufklärung gegenüber der Öffentlichkeit? Transparenz? Eine Entschuldigung? All das hielten Wurzer und sein Unternehmen offenbar nicht für notwendig. Eine Stellungnahme über die kriminellen Geschäfte Wolfgang Wurzers sucht man auf der Webseite der Firma bis heute vergebens.

Stattdessen ätzt Wurzers Anwalt weiterhin gegen die Behörden, die Wurzers Missetaten aufdeckten. Wurzers Anwalt meint: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landshut stünden auf tönernen Füßen. Seine Strafe für eine manipulierte Ausschreibung hat der Umweltunternehmer zwar akzeptiert, aber Wurzer bestreitet die Tat weiterhin. Bedauern? Lässt Wurzer nicht erkennen.

Der Steuerzahler kann einem solchen Unternehmer kein Geld anvertrauen. Solange das Unternehmen Wurzer nicht schonungslos und transparent mit den Verfehlungen des ehemaligen Geschäftsführers und Noch-Eigentümers Wolfgang Wurzer aufräumt, wird der Zweifel der Unlauterkeit an der Firma haften bleiben. Da hilft es auch nicht, wenn die Firma Wurzer betont, sich einem sogenannten Selbstreinigungsprozess gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterworfen zu haben. Dieses Verfahren diente nur dazu, zu verhindern, dass die Firma Wurzer auf einer schwarzen Liste verbannter Unternehmen landet, die öffentliche Auftraggeber grundsätzlich von Vergaben ausschließen. Der Makel der Kriminalität klebt noch immer. Nur eine Katharsis in der Öffentlichkeit kann etwas bewirken.

© SZ vom 13.04.2023 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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