Mitten in der Region:Besuch von den Dönerdetektiven

Müssen allgemein geläufige Produktnamen geändert werden, mit allen finanziellen Folgen, die das nach sich zieht?

Kolumne von Thilo Schröder

Ausgedönert hat's sich im Landkreis! Denn was sich "Döner" oder "Döner Kebab" nennen darf, hat ein Reinheitsgebot klar definiert. Und das trifft auf viele dönerähnliche Speisen ganz offensichtlich nicht zu. Wo kämen wir denn da hin? Vorschrift ist nun mal Vorschrift. Wer sein Fladenbrot mit anderen als den vorgeschriebenen Zutaten befüllt, den erwartet ungemütlicher Besuch. So wie den Moosburger Imbissbudenbesitzer Murat Dinsel.

Kürzlich hätten Kontrolleure vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ihn aufgesucht, wie er in der Facebook-Gruppe "Moosburg für Jung und Alt" schildert, und ihm ein entsprechendes Merkblatt unter die Nase gehalten. Daraus folgt: Dinsel muss seinen sogenannten "Döner" in "Hähnchen-Puten-Drehspieß im Brot" umbenennen. Ja, kann's denn wahr sein? Das Reinheitsgebot fürs Bier: klar, gibt's seit über 500 Jahren, und schließlich haben die Bayern ja auch das Bier erfunden. Die Zutatenvorschrift für Obazdn: einverstanden, auch so eine traditionsreiche Regionalspezialität. Aber ein Reinheitsgebot für Döner? Für ein in vielfältigen Varianten angebotenes, einst von Einwanderern importiertes türkisches Gericht? Was kommt als Nächstes? Die genormte Salzkörnchenanzahl auf der Brezen? Die feurige Falafelvorschrift? Reinheitsgebote sind natürlich grundsätzlich erst einmal wichtig und richtig. Sie dienen dem Zwecke, Kunden vor schlechter Qualität zu bewahren, insofern sind Vorgaben über Inhaltsstoffe zu befürworten. Aber müssen deshalb gleich allgemein geläufige Produktnamen geändert werden, mit allen finanziellen Folgen, die das nach sich zieht? Dass Dönerliebhaber bei Murat Dinsel und anderen Kebabverkäufern im Landkreis nun beispielsweise einen "Hackfleischdrehspieß vom Rind mit Paniermehl, Fleischanteil zum Teil fein zerkleinert" bestellen, scheint zumindest in dieser vorschriftsmäßigen Wortwahl fraglich.

© SZ vom 13.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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