Landkreisweite Lösung bevorzugt:Wartenberg wartet ab

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Keine Entscheidung zur Straßenausbaubeitragssatzung

Der Marktgemeinderat hat sich in der jüngsten Sitzung mit der Wartenberger Straßenausbaubeitragssatzung beschäftigt; ein Dauerthema in vielen Gemeinden des Landkreises, die Wartenberger CSU hatte beantragt, die Satzung zu ändern. Ein Beschluss dazu wurde allerdings vertagt, Bürgermeister Manfred Ranft (FW) soll das brisante Thema bei der nächsten Tagung des Kreisverbands des Gemeindetags mit Bürgermeistern der anderen Gemeinden und Städte auf Landkreisebene besprechen; dann soll es zu einer einheitlichen Lösung im Landkreis kommen. Im Februar soll Ranft dann über die Ergebnisse berichten und während der nächsten Gemeinderatsitzung ein Referent den Marktgemeinderäten Rede und Antwort stehen, bevor über die möglichen Varianten und Maßnahmen weiter diskutiert und ein Beschluss zu möglichen Satzungsänderungen gefasst werde. Die Auflage des Staates an die Kommunen, die Bürger an den Kosten relevanter Straßenbaumaßnahmen zu beteiligen hat auch in der Marktgemeinde zu Unmut geführt. Einige betroffene Bürger führen sich ungerecht behandelt, so sei zum Beispiel in der Zustorfer Straße Unruhe aufgekommen, Klagen seien eingereicht wurden. CSU-Fraktionssprecher Christian Pröbst hat im Namen der CSU-Fraktion deshalb eine Debatte zur Änderung der vorhandenen Satzung angestoßen. Die derzeit in Wartenberg gültige Satzung habe sich Pröbst zufolge in den vergangenen Jahren nicht bewährt und Probleme mit sich gebracht. Drei Varianten für mögliche Satzungsänderungen wurden von der CSU-Fraktion im Antrag aufgezeigt: Neben der Variante, alles beim Alten zu lassen, sei es denkbar, die Beiträge auf ein größeres Gebiet als eine Straße umzulegen. Die Gemeinde müsste die Einheit dann bewerten und festlegen, wie viel bezuschusst würde. Mit der Änderung der Satzung könnte in dieser "Variante 2" die Bausumme auf mehrere Schultern verteilt werden. Mit einer dritten Variante könnte die Gemeinde Pröbst zufolge "komplett neue Wege gehen": Diese Möglichkeit würde die Solidarität in den Vordergrund stellen, weil viele Bürger für relevante Straßenbaumaßnahmen bei der Kostenverteilung heran gezogen würden und große Summen in kleine Teile aufgeteilt werden könnten. Diese Variante, bei der nur bei Realisierung der Maßnahme gezahlt werden, müsste zuvor aber noch rechtlich zu klären. Pröbst forderte in seinem Antrag ein offensives Vorgehen der Gemeinde, die ein neues Konzept erarbeiten sollte. Die CSU-Fraktion regte zudem an, dass die neue Satzung auch die jährliche Überprüfung des Zustands aller Gemeindestraßen auf Schäden regeln sollte. Bei erheblichen Schäden solle nach einem festgelegten Ablaufplan Gutachten erstellt, Kosten und der Anteil der Bürger geschätzt, Bürgerversammlungen einberufen und die Baumaßnahmen geplant und realisiert werden.

© SZ vom 14.01.2017 / MITT - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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