Landkreis:Es zieht sich

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Grunderwerb bei Straßenprojekten wird immer schwieriger

Beim Bau von einigen Geh- und Radwegen und bei geplanten Straßensanierungen geht es nicht recht voran: Weil die Grundverhandlungen schwierig sind, kann sie der Landkreis nicht wie geplant im Jahr 2018 realisieren. Der stellvertretende Landrat Jakob Schwimmer (CSU) monierte in der jüngsten Sitzung des Strukturausschusses, der Grunderwerb werde von Jahr zu Jahr schwieriger.

Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hatte im Ausschuss für Struktur, Verkehr und Umwelt fünf Projekte aufgezählt, bei denen es noch immer Schwierigkeiten beim Grunderwerb gebe. Dabei ist beispielsweise auch der Ausbau der Kreisstraße ED 18 nördlich von St. Wolfgang betroffen, der Heimatgemeinde von Vizelandrat Jakob Schwimmer. Schwimmer sagte, "wir kommen beim Grunderwerb immer mehr in Schwierigkeiten. Grund ist nicht beliebig verfügbar. Bei den Verhandlungen kommt alles Mögliche aufs Tablett. Das ist nicht zu realisieren". Darüber hinaus kritisierte er auch das Staatliche Bauamt, dem es bei solchen Bauprojekten "an Leidenschaft" fehle: "Denen ist es wurscht, ob etwas vorwärts geht."

Ferner waren auch die geplanten Geh- und Radwege zwischen Erding und Indorf, zwischen Reichenkirchen und Grucking und zwischen Mauggen und der Abzweigung nach Papferding von der Problematik betroffen. Günther Kuhn (Grüne) erkundigte sich, wie es dabei mit einer Enteignung, also einer "Besitzeinweisung", aussehe: "Bei der A 94 war es auch kein Problem, wenn sich einer gegen die Allgemeinheit gestellt hat." Landrat Bayerstorfer erklärte, dass bei Autobahnen und Radwegen mit zweierlei Maß gemessen werde. Man könne bei einem Radweg den öffentlichen Bedarf nicht in dem Umfang nachweisen, den man bei einer Autobahn geltend mache. Bei einem Radweg müsse man in der Regel umplanen, wenn die Grundstücksverfügbarkeit nicht gegeben sei. Also entweder auf die andere Straßenseite ausweichen oder andere Wege ertüchtigen. Und nicht zuletzt sei das Besitzeinweisungsverfahren ein Mittel, das nur bei Projekten zur Verfügung stehe, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens angegangen werden. Und ein Planfeststellungsverfahren sei bei einem Geh- und Radweg völlig unüblich, das würde auch die Regierung von Oberbayern monieren: "Da hat man eigentlich keine Chance."

© SZ vom 10.05.2017 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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