Kreistag Erding:Hausordnung für Weiher

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Landkreis sichert sich gegen Haftungsfragen ab

Wer im kommenden Sommer in den Weihern in Notzing und Thenn baden will, hat sich künftig nach einer Hausordnung zu richten, die vom 1. März an gilt. Der Kreistag hat sie am Montag beschlossen und gleichzeitig die Satzungen für die beiden Weiher, die im Besitz des Landkreises Erding sind, aufgehoben. Wesentliche Änderungen für die Badenden und andere Besucher gibt es nicht, der Sinn des Ganzen ist: Bei Fortbestehen der Satzung wäre der Landkreis haftbar für Unfälle an den Weihern, bei einer Hausordnung gilt dies nicht.

Durch die Hausordnungen werden die Gewässer "entwidmet". Das hat zur Folge, dass die Badegäste sich auf das naturschutzrechtliche Betretungsrecht und den gewässerrechtlichen Gemeingebrauch berufen können, dürfen und müssen. Und das hat wiederum zur Folge, dass die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt: Der Landkreis ist aus der Haftung raus. Der Ausschuss für Klima, Natur, Struktur, Umwelt und Verkehr hatte dieses Thema im November vergangenen Jahres bereits vorberaten, der Kreistag hat diese Änderung am Montag nun einstimmig abgesegnet, die Hausordnung genehmigt und die Satzung aufgehoben.

Auslöser des gesamten Vorgangs ist der Fall eines Bürgermeisters in Neukirchen in Hessen, der nach dem Tod dreier Kinder in einem Dorfteich zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden war, wie es in der Vorlage zum Kreistagsbeschluss heißt. Das Amtsgericht hatte es demnach als erwiesen angesehen, dass der Bürgermeister seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil andere Kommunen ähnliche Teiche und Gewässer besitzen. Der Landkreis hat sich von der Rechtsanwaltskanzlei Tacke Krafft beraten lassen, wie auch die Gemeinden Wörth, Neuching, Finsing und Moosinning. Ergebnis dieser Beratung ist nicht nur die Hausordnung, die anstelle der Satzung tritt, sondern auch ein neues Sicherheitskonzept für die beiden Weiher im Landkreisbesitz mit neuen Warn- und Hinweisschildern, die demnach aktuell konzipiert und zu Beginn der Badesaison aufgestellt werden.

© SZ vom 03.02.2021 / ts - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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