Kommentar:Gleichbehandlung ist wichtiger

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Es geht im Dorfener Fall nicht um irgendwelche Kleinigkeiten, sondern um etwas Wesentliches

Von Florian Tempel

Der Dorfener Fall gibt einem zu denken. Hört sich doch gut an, wenn die Stadt dichteres Bauen fördert. Ein kleines Mietshaus mit vier Wohnungen sollte in einer Eigenheimsiedlung möglich sein. Aber die Nachbarn, die die Sache kritisch sehen, bringen Argumente vor: Wenn vier Parteien einziehen, wird es mehr Autos in der Straße geben, es wird enger, ungemütlicher und vielleicht sogar gefährlicher. In Dorfen müssen jedoch pro Wohneinheit je zwei Autostellplätze nachgewiesen werden. Die Nachbarn haben auch die Befürchtung, dass das geplante Mietshaus zu wuchtig wird, zu hoch, zu breit, dass es einfach nicht in ihre hübsche Siedlung passt. Der Bauausschuss wird nun aber sicher sehr genau hinschauen, dass er keinen hässliche Klotz genehmigt. Dennoch wird man das Gefühl nicht los, dass die Aufhebung dieses Bebauungsplans nicht in Ordnung geht.

Warum? Es kommt in diesem Fall auf mehr als Einzelheiten und Details an. Es geht um etwas Größeres, es geht um Gleichbehandlung. Denn es ist fraglos eine Ungleichbehandlung der etwa 70 Hausbesitzer, die schon gebaut haben, wenn nun einem, der noch nicht gebaut hat, mehr erlaubt werden sollte. Eine Instanz vertritt diese Meinung ganz klar: der Verwaltungsgerichtshof. Es ist ein sehr naiver Gedanke, zu glauben, dass die Richter nur einer kleinen Änderung des Bebauungsplans nicht zustimmen wollten, aber gegen seine Aufhebung - die maximal mögliche Änderung - nichts haben sollten.

Man kann und darf einen Bebauungsplan für eine Wohngebiet aufheben. Doch man sollte es erst tun, wenn in einem Gebiet alle Grundstück ordnungsgemäß bebaut sind. Denn direkte Gleichbehandlung muss mehr zählen, als einem einzelnen Bürger einen Wunsch zu erfüllen, der nur sehr indirekt der Allgemeinheit etwas bringen würde.

© SZ vom 09.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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