Kommentar:Ein Fall für die Juristen

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Im Ausland sind Micro-PV-Anlagen kein Problem. Unbürokratisch wird sich die Sache aber nicht lösen lassen, man wird vor Gericht müssen.

Von Thomas Daller

Micro-PV-Anlagen werden die Probleme der Energiewende genauso wenig lösen können wie die herkömmlichen 1,5 Millionen Fotovoltaikanlagen, die sich bereits jetzt schon auf deutschen Dächern befinden; zumindest solange die Speichertechnik hinterherhinkt. Aber das ist kein Grund, die Idee der Micro-Anlagen zu belächeln. Ursprünglich waren sie für Insellagen gedacht; fürs Gartenhäuschen in der Schrebergartenanlage beispielsweise, das nicht ans Netz angeschlossen war. Aber auch für private Haushalte steckt ein Potenzial darin, das überlegenswert ist. Wenn man allerdings eine gewischt bekommt, wenn man den Stecker in die Dose steckt oder die Bude abfackelt, weil der Wechselrichter überhitzt, wie es der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) bei Micro-Anlagen als Teufel an die Wand malt, sollte man Vorsicht walten lassen. Mag sein, dass es sich bei dieser Warnung um Lobbyarbeit zugunsten von Energieversorgungsunternehmen handelt, wie Wolfgang Kropf argwöhnt. Es kann aber auch schlichte Fachkompetenz sein. Gerade bei Fotovoltaikanlagen ist die Brandgefahr ein nicht zu unterschätzender Faktor, egal, ob Micro oder herkömmlich.

Das Problem in Dorfen ließe sich ganz einfach aus der Welt schaffen, wenn Kropf eine feste Verkabelung montieren und durch einen Fachmann abnehmen lassen würde. Die Kosten sind relativ gering, zumindest im Vergleich zu Anwalts- und Gerichtskosten, wenn er die Sache durchziehen will. Spannend wird es, wenn er hartnäckig bleibt und eine Grundsatzentscheidung von den Gerichten erzwingen will. Dann könnte der Dorfener Fall Präzedenzcharakter erlangen. Aber auch die Stadtwerke handeln mit ihrem Gang vor den Kadi folgerichtig, weil man Haftungsfragen für Leib und Leben nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Sie sind zudem in der misslichen Lage, vor Ort der Prellbock für die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu sein, die nach Landesrecht die zuständige Energieaufsichtsbehörde ist und die Steckerlösungen nicht duldet. Nun liegt der Ball im Feld der Juristen und Sachverständigen. Da gehört er hin. Sollen sie klären, warum eine bayerische Hausinstallation gefährdeter ist als eine niederländische, österreichische oder schweizer, wo man das Problem mit einer Leistungsobergrenze bei der Wattzahl unbürokratisch gelöst hat.

© SZ vom 09.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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