"Kein pflichtwidriges Verhalten":Landratsamt gibt Ranft recht

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Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Wartenberger Bürgermeister bleibt erfolglos: Die Aufhebung der 7,5-Tonnen-Beschränkung durch Pesenlern ist juristisch nicht anfechtbar

Von Gerhard Wilhelm, Wartenberg

Bürgermeister Manfred Ranft (FWG) hat zu Recht nach dem Ausbau der maroden Staatsstraße 2082 über Felben bis Pesenlern die 7,5-Tonnen-Beschränkung im Ort aufgehoben. Dem Bürgermeister sei nach Prüfung "in dienstrechtlicher Sicht" kein pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde von Rudolf Hornauer werde deshalb nicht weiter verfolgt, schreibt das Landratsamt Erding. Das zuständige Sachgebiet Öffentliche Sicherheit hat bei seiner Untersuchung des Vorwurfs, durch die Aufhebung der Tonnagenbeschränkung habe Ranft seine Zuständigkeit überschritten, sogar festgestellt, dass die vorherige 7,5-Tonnen-Festlegung bereits "äußerst bedenklich erscheint".

Der Streit um die Ortsdurchfahrt von Pesenlern hat damit zumindest rechtlich ein Ende. Nicht aber für einige Bürger, die den Verkehr nicht mehr länger ertragen wollen. Seit dem Ausbau der Straße und dem Abbau der 7,5 Tonnen-Schilder, leide ihrer Meinung nach Pesenlern unter immer mehr Autos, die den Ort als kürzesten Weg von und zur Kreisstraße ED2 benutzen würden. Zudem sei der Schwerlastverkehr massiv angestiegen. Nachdem der Gemeinderat mehrmals die Wiedereinführung der Gewichtsbeschränkung abgelehnt hatte, hatte Rudolf Hornauer in der jüngsten Bürgerversammlung drei Anträge gestellt, die jetzt behandelt werden mussten.

Hornauer hatte gefordert, die 7,5-Tonnen-Beschränkung sofort wieder einzuführen - auch, wenn dies bedeute, dass 500 000 Euro Zuschuss auf dem Spiel stehen, die der Freistaat Bayern an Wartenberg und Fraunberg für den Ausbau der Straße gezahlt hat. Der Anteil von Wartenberg beträgt 200 000 Euro. Für Christian Pröbst (CSU) stellte sich die Frage: "Können wir als Gemeinderäte persönlich dafür haftbar gemacht werden, wenn wir dem Antrag zustimmen und der Zuschuss dann zurück gezahlt werden muss, wenn uns der Bürgermeister darüber vorher aufgeklärt hat, dass dies der Fall sein kann?" Gemeindeamtsleiter Maximilan Sertl konnte dies nur bestätigen. Es passiere zwar nur sehr selten, aber wenn der Gemeinderat davon Kenntnis habe, dass der Zuschuss wohl zurückzuzahlen sei, wenn man die Beschränkung wieder einführe, dann sei das eine "Veruntreuung von Steuergeldern".

Das Landratsamt hatte bei der Beurteilung der Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft, ob die vorher geltende 7,5-Tonnen-Beschränkung rechtmäßig war und war zu dem Ergebnis gekommen, dass dafür die "Tatbestandsvoraussetzung" "nach summarischer Prüfung damals nicht vorgelegen haben dürften". Die Annahme der Verkehrsbehörde damals, dass "außerordentliche Schäden an der Straße durch Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zu erwarten sind", erscheine im Hinblick auf die Ortsdurchfahrt Pesenlern "nicht tragfähig". Auch straßen- und wegerechtliche Gründe würden gegen die Rechtmäßigkeit der damaligen Beschränkung sprechen.

Bei zwei weitern Anträgen hat Rudolf Hornauer dafür die Unterstützung des Gemeinderats: Ein Sachverständigenbüro soll prüfen, wie der Unterbau der Ortsstraße Pesenlern und der Durchlass des Kaisergrabens beschaffen ist und ob die Innerortsstraße vor 40 Jahren vielleicht ohne den für unbeschränkte Tonnage erforderlichen Unterbau angelegt worden sei. SPD-Gemeinderat Michael Gruber fordert zudem eine Stellungnahme des Gemeindetags zu möglichen rechtlichen Konsequenzen einer Wiedereinführung der 7,5-Tonnenbeschränkung. Zudem soll geprüft werden, ob die Einfahrt zur Kreisstraße am Ortseingang überhaupt für Schwerlastverkehr tauglich sei und nicht völlig unterdimensioniert. Für ein Aufstellen der 7,5-Tonnen-Schilder sprach sich angesichts möglicher finanzieller Folgen kein Gemeinderat aus.

© SZ vom 09.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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