Juristisches Fingerspitzengefühl:Keinen Bieter bevorzugen

Taufkirchen vergibt Stromkonzession neu

Taufkirchen will die Stromkonzession in der Gemeinde neu vergeben. Bisher gab es einen Vertrag mit der Bayernwerk AG, der zum 31. Dezember 2020 auslaufen wird. Für die neue Konzession haben sich zwei Bewerber gemeldet: erneut die Bayernwerk AG und zudem die Gemeindewerke Taufkirchen. Nun muss die Gemeinde bei der Ausschreibung und bei den Bewerbungsbedingungen großes juristisches Fingerspitzengefühl an den Tag legen, damit das Verfahren "transparent und diskriminierungsfrei" abläuft.

Die Gemeinde hatte eigens eine Fachanwältin aus Berlin eingeladen, Wibke Reimann, die in der Gemeinderatssitzung die Fallstricke bei einer Neuvergabe erörterte. Denn die Eigengesellschaft, in diesem Fall die Taufkirchener Gemeindewerke, darf nicht bevorzugt werden, betonte Reimann. Zudem wies sie darauf hin, dass bei dieser Neuvergabe ausschließlich der Netzbetrieb geregelt werde und nicht der Vertrieb. Somit handele es sich um einen Wegerechtsvertrag.

Reimann schlug vor, sich bei den Auswahlkriterien an den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes zu orientieren. Auch der Versorgungssicherheit müsse man großes Gewicht einräumen. Man müsse dabei eine "sehr differenzierte Bewertungsmatrix" ausarbeiten, die keinen Bieter bevorzuge.

Die Anbieter können nun bis zum 9. Dezember 2019 ein Angebot abgeben. Die Bieterergebnisse werden dann bis zum 17. Januar 2020 verglichen. Die Ratssitzung mit Beschluss über die Zuschlagserteilung soll dann in der zehnten Kalenderwoche 2020 stattfinden.

© SZ vom 10.09.2019 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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