Hohenlinden:Stellplatzsatzung muss geändert werden

Von Philipp Schmitt, Hohenlinden

Einer Änderung der erst Ende Mai beschlossenen Stellplatzsatzung hat der Hohenlindener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich zugestimmt: "Die Satzung bedarf der Anpassung, damit sie gesetzeskonform ist", sagte Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH), auch, wenn die Änderungen "eine Verschlechterung" darstelle. Die Gemeinde könne nun nicht mehr festlegen, wo die geforderten Stellplätze entstehen sollen. Künftig müssen sie bei Bauanträgen einfach nur nachgewiesen werden.

Laut Beatrice Huber seien Stellplatz-Regelungen im Hinblick auf die Vorgärten und Plätze vor den Garagen im Zusammenhang mit der neuen Stellplatzsatzung nach näherer Prüfung nicht umsetzbar. Die Bauamtsleiterin wies dazu auf Urteile des Verwaltungsgerichts von 2012 hin. Die Gemeinde könne zwar eine bestimmte Zahl von Stellplätzen je nach Größe der Häuser und Wohnungen fordern, sie dürfe aber durch die Satzung nicht zu stark in die Rechte der Bürger eingreifen. Antragsteller müssen zwar nach wie vor die geforderten Stellplätze für ihr Projekt nachweisen. Es dürfe aber nicht wie in der ursprünglichen Fassung vorgeschrieben werden, wo diese Parkplätze entstehen sollen. "Wir prüfen künftig nur noch, ob die Stellplätze nachgewiesen werden", sagte Huber dazu.

Die Bauamtsleiterin räumte ein, dass damit aufgrund der Rechtslage "Theorie und Praxis weit auseinandergehen". Die modifizierte Satzung sei nun aber "gesetzeskonform" und nach geltendem Recht formuliert. Die parteifreie Johanna Seitz wollte zumindest erreichen, dass noch mehr als die zunächst festgelegten Stellplätze gefordert werden, doch ihr Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Alois Grabl (CSU) wies darauf hin, dass es mit der neuen Satzung künftig noch mehr Probleme mit den Parkplätzen geben werde.

© SZ vom 13.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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