Gemeinderat Wartenberg:Mit 30 durch Pesenlern

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Gemeinderat beschließt Tempolimit trotz Unsicherheit, ob das rechtlich haltbar ist

Die Gemeinde Wartenberg wird für den Ort Pesenlern eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer anordnen, obwohl nicht sicher ist, dass die Straßenverkehrsbehörde diese nicht wieder aufheben wird. Nur Bürgermeister Manfred Ranft (FW) stimmte gegen den Beschluss. Der Antrag, im Ort zudem eine Beschränkung auf 7,5 Tonnen zu erlassen, wurde vertagt. "Tempo 30 müssen wir auf alle Fälle machen, um zu zeigen, dass wir was machen", sagte Dritter Bürgermeister Christian Pröbst (CSU). "Wo kein Kläger, da kein Richter. Ausprobieren, ob es durchgeht, müssen wir es aber", sagte Eduard Ertl (Neue Mitte) in der Gemeinderatssitzung.

Vorausgegangen war ein Vortrag des Stadtplaners Johann Hartl über die aktuelle Situation und mögliche Maßnahmen, die Wartenberg ergreifen könne, um den Durchgangsverkehr im Ort zu reduzieren. Über den beklagen sich die Pesenlerner, seitdem die Nachgemeinde Fraunberg, auf deren Flur der größte Teil der Straße liegt, im Juli 2011 beschlossen hatte, die marode 2,3 Kilometer lange Straße von der Staatsstraße 2082 über Felben bis Pesenlern zu sanieren und auszubauen - in Zusammenarbeit mit Wartenberg. Dafür gab es rund 500 000 Euro Zuschuss für beide Gemeinden. Nach der Sanierung wurde aber die bis dahin geltende Beschränkung auf 7,5 Tonnen aufgehoben, weil die Straße "für den Gesamtverkehr" nutzbar wurde. Und mit einer Beschränkung auf 7,5 Tonnen sei das nicht der Fall. Würde die Beschränkung weiter gelten, müssten beide Gemeinden die Zuschüsse zurückzahlen, sagt Bürgermeister Ranft in jeder Sitzung. Sein Amtskollege in Fraunberg, Johann Wiesmaier, und die Regierung von Oberbayern sehen das ebenfalls so.

Auch der Stadtplaner hatte keine guten Nachrichten, was die Möglichkeiten betrifft, den Verkehr in Pesenlern zu reduzieren oder zumindest das Durchfahrtstempo zu senken. Vor allem stört die Einwohner die Zunahme des Schwerverkehrs, insbesondere wegen eines einzelnen Kiesunternehmens. Doch eine Beschränkung auf 7,5 Tonnen sei nach Johann Hartl nur durch den Straßenzustand zu begründen. Die Straße bis zum Ort sei aber jetzt in einwandfreiem Zustand nach der Sanierung. Es gebe aber vielleicht eine Möglichkeit: Die Gemeinde müsse prüfen lassen, ob die Innerortsstraße vor 40 Jahren ohne den für unbeschränkte Tonnage erforderlichen Unterbau angelegt worden sei. Maßgeblich für eine Beschränkung auf 7,5 Tonnen sei aber auch dann der "erkennbare oder erkannte Straßenzustand". Und der sei derzeit noch gut. Eine Tempo-30-Zone sei nicht möglich, da kein Wohngebiet geschützt werden müsse. Rechts-vor-links gehe nicht, da es keinen relevanten einquerenden Verkehr gebe. Eine Tempo 30-Regelung sei zwar zulässig, werde aber nur eingehalten, wenn auch die Straßengestaltung höhere Geschwindigkeit nicht zulasse, da sonst erfahrungsgemäß fast jeder auf der sehr geraden Straße schneller fahren würde. Und: Es könnte sein, dass die Kosten so einer bauliche Veränderungen - wie auf der Westseite ein zusätzlich Bordstein oder Gehweg - auf die Anlieger umgelegt werden müssen. Hartl schlug zudem aufgestellte Radarmessungen, die Wiederherstellung der Mittelinsel an der Ortseinfahrt und eine Mittelinsel am geplanten Dorfplatz vor.

Vor allem Christian Pröbst und Michael Gruber (SPD) waren mit dem Vortrag gar nicht zufrieden: "Ich wollte eigentlich hören, was wir machen können, aber ich höre nur, was nicht geht", sagte Gruber. Er verstehe auch nicht, warum man erst auf Schäden an der Straße warten müsse, um beispielsweise Tempo 30 einzurichten. In Nachbargemeinden gebe es Tempo 30. Ihn ärgerte zudem, dass bei der Sanierung die vorher vorhandene Mittelinsel am Ortseingang beseitigt wurde. Michael Paulini (SPD) forderte zudem ein Verkehrsschau an der Einmündung zur Kreisstraße ED2 von Wartenberg nach Berglern, da die Kreuzung seiner Meinung nach für den Schwerlastverkehr nicht geeignet sei.

© SZ vom 11.11.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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