Geldstrafe:Hetze auf Facebook

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Richter verurteilt 54-Jährigen nach Tirade gegen Asylbewerber

Von Peter Becker, Freising

Zu einer Tirade gegen Asylbewerber hat sich im August ein 54-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Freising hinreißen lassen. Er hatte sich über einen Beitrag in einem Nachrichtenmagazin erbost. Dort stand geschrieben, dass Discounter schließen müssten, weil Asylbewerber zum Stehlen vorbei kämen. Sicherheitspersonal könnten sich diese Läden nicht leisten. Daraufhin schrieb der Mann in einer Moosburger Facebook-Community unter anderem, man müsse eine Bürgerwehr gründen und die Prügelstrafe wieder einführen. Richter Michael Geltl verurteilte ihn nun am Freisinger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3150 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen.

Christian Dittrich, Rechtsanwalt des Angeklagten, forderte einen Freispruch. Denn zum einen sei die Facebook-Community "Moosburg für Jung und Alt" eine geschlossene Gruppe: "Die Beiträge sind öffentlich nicht einsehbar." Sein Mandant habe nur eine Diskussion anstoßen wollen. Was ihm offenbar gelungen war, denn etliche Mitglieder der Gruppe kommentierten den Beitrag in kurzer Zeit. Mancher Kommentar muss etwas krass ausgefallen sein, denn der 54-Jährige entfernte ob der "Riesenwellen" seinen Post. Sein Anwalt betonte, dass selbst Facebook nichts Anstößiges an dem Diskussionsbeitrag gefunden habe. Außerdem sei es keine Volksverhetzung, weil er sich nicht gegen Asylbewerber im Allgemeinen, sondern nur gegen straffällig gewordene Flüchtlinge richte.

Der Beschuldigte erläuterte, wie man Zugang zu der Moosburger Facebook-Gruppe erhält. Demnach müsse man sich bei einem Administrator anmelden, der einem dann die Erlaubnis erteile. Unklar blieb jedoch, wie dieser verifizieren wolle, dass ein Antragsteller tatsächlich Moosburger sei oder aus dem Umland stamme. Richter Michael Geltl glaubte der Einlassung des Verteidigers nicht, die Verunglimpfungen seines Mandanten hätten sich nur auf straffällige Asylbewerber bezogen. Geltl sah den öffentlichen Frieden durch den Facebook-Beitrag des Angeklagten gefährdet. Das Moosburger Portal hat anscheinend einige hundert Mitglieder. Und der Administrator habe sicher keine Möglichkeit zu überprüfen, ob denn tatsächlich alle ihren Wohnsitz in der Kleinstadt oder ihrer Umgebung haben. Der Amtsrichter zog einen Vergleich des Forums mit der Reichweite einer Lokalzeitung. Insofern sei auch eine geschlossene Gruppe bei Facebook geeignet, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Das sei etwas anderes, als wenn sich fünf Freunde an einem Tisch zusammensetzen, um unter sich ihre Meinungen zu einem Thema auszutauschen.

Der Angeklagte hatte wohl Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Laut Richter Geltl bewegt sich das Strafmaß am unteren Ende. Die Gesetzgebung sieht eine Haftstrafe von drei Monaten vor, was 90 Tagessätzen entspricht. Für den 54-Jährigen spricht, dass er strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist. Dazu kommt das Geständnis, das er abgelegt hat. Richter Geltl hält ihm außerdem zu Gute, dass er den Beitrag in dem Moosburger Forum sofort gelöscht hat, als er sich des Aufruhrs bewusst wurde, den er dadurch verursacht hatte.

© SZ vom 11.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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