Gefängnisstrafe:Posttraumatische Gewaltausbrüche

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Amtsgericht Erding verurteilt einen psychisch kranken Mann, der andere schlägt, aber sich selbst als Opfer sieht

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Ein 30 Jahre alter, psychisch kranker Mann, der mehrmals in Streiterein aus nichtigem Anlass ausrastete und dabei andere Menschen tätlich angriff, ist vom Amtsgericht Erding zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Vor elf Jahren war der Angeklagte wegen religiöser Verfolgung aus dem Irak nach Deutschland geflohen. Er leidet seit Langem an einer posttraumatischen Belastungsstörung und Depressionen, weswegen er auch schon mehrmals zur Behandlung im Bezirkskrankenhaus in Taufkirchen war. Laut einem Gutachten ist der Mann auch aufgrund seiner psychischen Probleme sehr schnell erregbar. Wenn zusätzlich Alkohol ins Spiel komme, sei seine Steuerungsfähigkeit herabgesetzt, so der Gutachter. Eine generelle Schuldunfähigkeit sei aber deshalb nicht gegeben.

Die Anklage bezog sich auf mehrere Vorfälle aus dem Jahr 2018. Es hatte schon einmal eine Verhandlung gegeben, die jedoch vertagt worden war, bis das Gutachten zu Schuldfähigkeit des Angeklagten vorlag. Bei allen drei angeklagten Vorfällen kam es zu teils heftigen Gewaltausbrüchen des 30-Jährigen, nachdem dieser sich zuvor von anderen ungerecht behandelt und in seiner Ehre angegriffen fühlte.

Viel brauchte es dazu nicht. Im ersten Fall begann es mit, dass sich Nachbarn über zu laute Musik aus seinem Zimmer beschwerten. Die Familie von nebenan schickte erst die Tochter, dann kam die Mutter dazu und schließlich noch weitere Familienmitglieder. Der Streit wurde immer heftiger, bis die Polizei eintraf. "Die Situation war schon sehr unentspannt", berichtet ein Polizeibeamter vor Gericht. Der sichtlich angetrunkene Angeklagte habe einen Platzverweis erhalten und sei auch gegangen - aber nur, um wenige Minuten später zurückzukehren. "Und dann ging es auf", sagte der Polizeibeamte. Ein neuerliches Wortgefecht mündete in einer heftigen Ohrfeige für die Mutter. Die Wucht des Schlags war so heftig, dass sie taumelte und der neben ihr stehende Polizist ebenfalls noch einen Schlag auf die Lippe abbekam. Daraufhin brachten die Polizeibeamten den Angeklagten zu Boden, fesselten ihn und nahmen ihn mit auf die Wache.

Der zweite angeklagte Fall, eine Auseinandersetzung in einem Flüchtlingsheim in Taufkirchen, wurde eingestellt, weil der Geschädigte die Anzeige zurückgezogen hatte.

Der dritte Fall war der gravierendste: Der Angeklagte hatte am Erdinger Busbahnhof eine ihm bekannte junge Frau angesprochen und ihr die Hand getätschelt. Das verbat sie sich und ihr Bruder bat den Angeklagten, sich zu entfernen. Der rastete sofort aus, beleidigte den Bruder und verpasste ihm eine Ohrfeige und einen Faustschlag. Es folgte eine Rangelei, bis Passanten die beiden Männer wieder trennten. Im Bus, in den sie wenig später beide einstiegen, eskalierte dann die Situation. Der Angeklagte drückte den anderen Mann urplötzlich von hinten den Arm gegen die Kehle und würgte ihn heftig.

Vor Gericht stritt der Angeklagte das alles nicht komplett ab. Allerdings gab er in allen Fällen den anderen die Schuld für die Eskalation. Er sei eigentlich das Opfer, sagte er, die anderen würden immer lügen. Seit elf Jahren habe er alle Ungerechtigkeiten geschluckt, jetzt aber wolle er nicht mehr.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer 22 Monate Gefängnis. Der Verteidiger hielt eine Geldstrafe für ausreichend. Richterin Michaela Wawerla nahm den Mittelweg: 15 Monate auf Bewährung, mit strikten Auflagen. Drei Jahre lang dürfe der Angeklagte keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren, er müsse seine Therapie fortsetzen und eventuell auf Anraten seines Therapeuten ein Antiaggressionstraining machen.

© SZ vom 02.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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