Freising:Von Gier getrieben

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47-Jähriger will mit Hilfe eines dubiosen Unternehmens schnell Gewinn machen - und landet wegen Geldwäsche vor Gericht

Von Peter Becker, Freising

So naiv kann eigentlich niemand sein, dass er glaubt, dieses Geschäft wäre legal: Ein 47-jähriger Mann aus dem Landkreis Freising erhielt elektronische Post von einem dubiosen Unternehmen, das mit Bitcoins - also virtueller Währung - handelt. Er solle sein Konto für Überweisungen zur Verfügung stellen, wurde er aufgefordert. Dafür dürfe er stets 20 Prozent der eingezahlten Summen für sich behalten. Einmal ist dann tatsächlich Geld geflossen. Das stammte allerdings aus einem Betrug an einer Lübeckerin, weshalb sich der Mann nun wegen Geldwäsche vor dem Freisinger Amtsgericht wiederfand. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1350 Euro eingelegt. Den nahm er nach einer geharnischten Zurechtweisung des Richters allerdings wieder zurück.

Die unverhoffte Einnahmequelle scheint dem Angeklagten gerade recht gekommen zu sein. Zumindest schilderte der Mann, dass er infolge eines Zeckenbisses an Borreliose erkrankt sei. Deshalb habe er als Selbständiger seinen Beruf kaum mehr ausüben können und dementsprechend kein Einkommen mehr gehabt. Eines Tages waren dann 2620 Euro auf sein Konto bei einer Bank in Freising überwiesen worden. Der Angeklagte tat, wie ihm per Mail geheißen worden war: Er zog die ihm zustehende Summe ab und überwies den Rest des Geldes nach Georgien.

Was er nicht wusste und was ihn offenbar auch nicht interessierte: Die Summe stammte nicht aus legalem Erwerb, sondern resultierte aus einem Betrug an einer Lübeckerin. Die Bande, die hinter den ganzen Machenschaften steckt, hatte der Frau eine E-Mail geschrieben. In der wurde sie benachrichtigt, dass das Finanzamt Lingen ihr irrtümlich 2620 Euro überwiesen habe. Verbunden war das Schreiben mit der Aufforderung, diese Summe wieder zurückzuzahlen. Als Kontonummer war die des Angeklagten angegeben. Die Frau hat ihr Geld bis heute nicht wiedergesehen.

Der 47-Jährige ist sich keiner Schuld bewusst oder zumindest wollte er das den Richter und den Staatsanwalt glauben machen. "Alle anderen haben auch Fehler gemacht", sagte er mit einem Seitenhieb auf die involvierten Banken. Die hätten feststellen können, dass irgendetwas faul an den Überweisungen sei. Der Richter reagierte auf diese Einlassung ziemlich verärgert. "Die reine Geldgier" habe ihn getrieben, warf er dem 47-Jährigen vor. Er sei ein Rädchen im Getriebe der Betrüger gewesen und hätte selber drauf kommen müssen, dass an dem Geschäft etwas nicht stimmen könne und die Auftraggeber nicht aus reiner Barmherzigkeit handelten. "So dumm kann sich niemand stellen. Das Opfer ist die Frau und nicht Sie!" Amtsrichter und Staatsanwalt hielten dem Angeklagten vor, dass man bei der Anklage von einem geringen Verschulden ausgegangen sei. Die Strafe von 90 Tagessätze á 15 Euro orientiere sich ohnehin an der für Hartz-IV-Empfänger. Andernfalls, so der Richter, könne er auch Zeugen laden und die Angelegenheit noch einmal gründlich ermitteln. Stelle sich dann heraus, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe, drohe eine empfindlichere Strafe.

© SZ vom 19.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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