Freising:Stadt überarbeitet Plakatierungsverordnung

Nach dem Ärger, den es 2017 in den Wochen vor der Bundestagswahl mit den Werbeplakaten zweier Parteien gegeben hatte, hat die Stadt Freising ihre Plakatierungsverordnung jetzt noch einmal präzisiert. So wurde zum einen die Zahl der Plakatständer und sonstigen Werbeträger, die pro Partei außerhalb der Innenstadt aufgestellt werden dürfen, auf 50 gesenkt. Die Aufkleber, mit denen genehmigte Plakatträger gekennzeichnet werden, müssen jetzt auf der Vorderseite angebracht werden, und es wurde explizit festgelegt, dass sich die Oberkante der Werbeträger höchstens 1,40 Meter über dem Boden befinden darf - auch dann, wenn es sich nicht um Plakatständer, sondern um anderweitig befestigte Plakate handelt.

Hintergrund dieser Neufassung, die am Montag im Finanzausschuss des Stadtrats einstimmig abgesegnet wurde, ist die Auseinandersetzung, die man im August vergangenen Jahres mit AfD und FDP hatte führen müssen. Plakatierer beider Parteien hatten ihre Wahlwerbung damals unter anderem an Laternenmasten angebracht, obwohl in der Satzung lediglich von Plakatständern die Rede war, die nach Auffassung der Verwaltung ihrem Namen entsprechend auf dem Boden zu stehen hätten. Die Parteien mussten damals ihre Plakate umhängen, teilweise übernahm diese Arbeit auch der städtische Bauhof - und stellte die Stunden dafür dann den Betroffenen in Rechnung. Die fraglichen Summen seien auch bezahlt worden, bestätigte Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher auf Nachfrage aus dem Ausschuss.

© SZ vom 13.06.2018 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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