Freising:Krumme Geschäfte

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23-jähriger Student ist wegen Geldwäsche angeklagt

Für den Angeklagten war es eine willkommene Gelegenheit, seine Geldnot zu lindern - für die Staatsanwaltschaft war es schlicht Geldwäsche, durch die der Angeklagte leichtfertig eine Betrügerbande bei deren krummen Geschäften unterstützt habe. Und genau deswegen muss sich der 23-jährige Student aus dem südlichen Landkreis jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Um dem Angeklagten die Gelegenheit zu geben, den Schaden wiedergutzumachen, wurde die Verhandlung zunächst ausgesetzt.

Eine bislang nicht näher bekannte Tätergruppe hatte den Angeklagten per E-Mail kontaktiert und ihm einen günstigen Kredit angeboten. Um seine Glaubwürdigkeit nachzuweisen, werde er mehrmals kleinere Beträge auf sein Konto bekommen, von denen er zehn Prozent einbehalten und den Rest auf ein anderes Konto weiterleiten solle, schrieb ihm das vermeintliche Kreditunternehmen.

Der 23-Jährige, von Geldsorgen geplagt, ließ sich auf den Deal ein und gab seine Kontonummer heraus. In zwölf Fällen habe sich der Angeklagte somit der Geldwäsche schuldig gemacht, indem er leichtfertig nicht erkannt habe, dass das Geld Gegenstand eines Betrugs war, sagte der Staatsanwalt. Das vermeintliche Kreditunternehmen hatte an diverse Kunden Spielekonsolen zu je 269 Euro verkauft, "aber nie die Absicht, diese zu liefern", so der Staatsanwalt. Die Kaufsumme ließen die Betrüger auf das Konto des Angeklagten überweisen, bei dem auf diese Weise insgesamt 3228 Euro eingingen.

Über die geprellten Spielekonsolenkäufer kam man schließlich auf den 23-Jährigen, der daraufhin einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 15 Euro, also insgesamt 1350 Euro, erhielt. Er legte Einspruch ein, aber nur gegen die Höhe des Strafbefehls, wodurch er den in der Anklage erhobenen Vorwurf der Geldwäsche praktisch einräumte. Der Angeklagte sei "bereit, Schadenswiedergutmachung zu leisten", sagte sein Verteidiger in der Verhandlung, aber da sein Mandant eh knapp bei Kasse sei, "bitten wir um eine Reduzierung der Strafe unter Auflagen".

Man könne "als Strafzumessungsgrundlage nur davon ausgehen, was heute vorliegt", entgegnete der Staatsanwalt: "Und bis jetzt ist nichts passiert." Er würde die Strafe "schon reduzieren, wenn die Schadenswiedergutmachung schon erfolgt wäre", sagte auch Richter Michael Geltl. "Aber auf die bloße Bekundung der Bereitschaft, das vielleicht mal zu machen, kann ich nicht reduzieren." Man habe die Wiedergutmachung noch nicht regeln können, weil er das Mandat kurzfristig erhalten habe und seine Kanzlei wegen personeller Veränderungen zuletzt "geschlossen war", erklärte der Verteidiger. Man werde das nun aber schleunigst nachholen. Der Richter ließ sich schließlich darauf ein, die Verhandlung für einen Monat auszusetzen. "Aber bis dahin will ich Belege, dass der Angeklagte die Geschädigten angeschrieben, was gezahlt oder Ratenzahlungen vereinbart hat", sagte er. Alexander Kappen

© SZ vom 13.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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