Freising:Ex-Freundin sagt nicht aus

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Richterin hat Zweifel, dass der Angeklagte zugeschlagen hat

Dass es eine sehr spezielle Beziehung war, erkennt man schon daran, dass das Paar sich an Weihnachten 2015 kennenlernte und bereits am 2. Januar 2016 zusammenzog. Dass es recht emotional zuging und zwischen ihm und seiner damaligen Freundin zu vielen Streitereien kam, wollte der 30-jährige Angeklagte in der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht auch gar nicht abstreiten. Aber dass er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Wohnung und an einer Bushaltestelle in ihrem damaligen Wohnort im nördlichen Landkreis bei drei Anlässen geschlagen haben soll, wies der Angeklagte entschieden von sich: "Es ist grausam, dass sie mir so etwas vorwirft, ich weiß nicht, wie sie auf so einen Blödsinn kommt." Vielmehr sei es so, dass er von seiner aufbrausenden Freundin mehrmals geschlagen worden sei.

Die vermeintlich Geschädigte erschien nicht zur Verhandlung und ließ sich wegen Krankheit entschuldigen. Nachdem ein paar andere Zeugen ausgesagt hatten, äußerte Richterin Tanja Weihönig Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau. Mit Zustimmung von Verteidiger und Staatsanwalt stellte das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro an die Stiftung "Vier Pfoten" vorläufig ein. "Vollkommen von der Unschuld des Angeklagten überzeugt bin ich nicht", sagte die Richterin, "ich schließe nicht aus, dass es zu wechselseitigen Körperverletzungen gekommen ist". Das Problem war jedoch, dass die Ex-Freundin des Angeklagten nichts zur Aufklärung des Sachverhalts beitrug. "Ich störe mich daran, dass die Geschädigte die Verfolgungsbehörden, auf deren Hilfe sie hofft, im Regen stehen lässt", meinte die Richterin. Die Frau war nach Aussage eines Polizisten trotz mehrmaliger Ladung nicht zur Vernehmung in der Inspektion erschienen. Als ein Vorführbefehl des Staatsanwalts vorlag, kam sie doch - um dann von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, das ihr als Verlobte des Angeklagten zustand.

Auf Betreiben ihrer Mutter hatte die Frau den Angeklagten angezeigt, weil sie blaue Flecken am Körper hatte, die dieser ihr durch Schläge zugefügt haben soll. Das berichtete sie ihrer Mutter, die am Gericht als Zeugin aussagte. "Sie hatte blaue Flecken, weil sie sehr tollpatschig war und ständig herumgefallen ist", sagte der Angeklagte. Geschlagen habe er seine Freundin nicht. Vielmehr habe diese bei Streitereien auf ihn eingeprügelt. Er habe sie dann anschreien und festhalten müssen, denn: "Wenn ich ruhig geblieben bin, hat das nichts geholfen, dann ist sie zur Furie geworden." Mit der Zahlung der Geldauflage war er dennoch einverstanden.

© SZ vom 16.03.2018 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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