Freising:Bußgeld nach zähem Kampf halbiert

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Freisinger ärgert sich über Münchner Verkehrsgesellschaft, nachdem er korrekt bezahlt, aber falsch abgestempelt hat

Von Laura Dahmer, Freising

Am 11. September hat Matthias Blessou den Kampf mit der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) angetreten. Sie hatte ihm bei einer Busfahrt mit seinen zwei Töchtern ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro aufgedrückt. Zwei Monate, einen wütenden Facebook-Post, etliche Beschwerdeformulare und die Vermittlung einer Schlichtungsstelle später ist diese Auseinandersetzung ausgetragen. Das Ergebnis: Matthias Blessou hat einen Teilsieg errungen, er muss nur noch die Hälfte des erhöhten Beförderungsentgeltes zahlen.

Der Freisinger kam am 11. September mit seinen Töchtern aus dem Urlaub zurück. Sie stiegen am Flughafen in einen Bus nach Freising, kauften eine Streifenkarte und stempelten vier Streifen ab. So viele brauchte er für sich und seine zwei Töchter, hatte Blessou ausgerechnet. Wie so eine Streifenkarte genau funktioniert, war ihm nicht ganz klar: Eigentlich hat der Familienvater seit vielen Jahren ein Isarcard-Abo. An diesem Tag hatte er das an seine dritte Tochter übertragen, die ohne ihn unterwegs war. In dem Glauben, alles richtig gemacht zu haben, begann die Reisegruppe die Rückfahrt nach Freising.

Dann wollte ein Kontrolleur der MVG die Fahrscheine sehen. Sein Urteil lautete: Die beiden Kinder haben keinen gültigen Fahrausweis, 120 Euro Bußgeld wurden fällig, das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt. Blessou verstand die Welt nicht mehr, hatte er doch vorher nachgerechnet: Vier Fahrstreifen, also 5,40 Euro, kostet die Strecke nach Freising. So weit, so gut. Aber: Laut den Beförderungsbedingungen müssen die Streifen pro Person einzeln entwertet werden, also zwei für Blessou und jeweils einen für seine Töchter. Der Familienvater postete den Vorfall bei Facebook, "um meinen Kumpels zu sagen: Achtet auf solche Details! Selbst bei dem Versuch, regelkonform zu sein, kann man nicht mit Kulanz rechnen", wie er im Gespräch mit der SZ erklärt. Und er legte Beschwerde ein. "Ich bin langjähriger Kunde, zahle 1728 Euro im Jahr. Auch bei dieser Fahrt ist der MVG kein Cent entgangen, der ihr zusteht", merkt Blessou an. Die Verkehrsgesellschaft wies seine Beschwerde zurück: "Wir verstehen, dass jedem einmal ein Versehen passieren kann." Das erhöhte Beförderungsentgelt sei aber bundesweit einheitlich geregelt und nicht verhandelbar.

Martin Blessou gab nicht auf, er wandte sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr, die in solchen Angelegenheiten vermitteln will. Einen Monat später gab die Stelle ihre Empfehlung bekannt: Da der Betroffene den korrekten Fahrpreis bezahlt und nur einen formellen Fehler begangen habe, solle die MVG aus Kulanz von allen offenen Forderungen zurücktreten. Auch, um die Kundenzufriedenheit wiederherzustellen.

Die MVG reagierte, aber: Sie will Martin Blessou nur eine der beiden Strafen erlassen, er soll immer noch 60 Euro zahlen. Man habe die Empfehlung der Schlichtungsstelle gewissenhaft geprüft. "Eine individuelle Änderung der 'Spielregeln' würde letztlich dazu führen, dass die Beförderungsbedingungen nicht mehr ernstgenommen werden und eine Gleichbehandlung aller Fahrgäste unmöglich machen", begründet die Pressestelle die Entscheidung. Eines der beiden Bußgelder wolle man dem Freisinger aus Kulanzgründen aber erlassen.

"Wahnsinnig zufrieden bin ich nicht, aber es ist besser als gar nichts", resümiert Blessou. Isarcard-Kunde wird er wohl trotzdem bleiben, das Angebot der MVG nimmt er zähneknirschend an.

© SZ vom 24.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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