Wie sieht es mit mit Altlasten und Umweltgiften auf dem Fliegerhorst aus? Grünen Stadtrat Herbert Maier hatte sich im März nach der PFAS-Belastung (früher als PFC abgekürzt) erkundigt. Jetzt antwortete die Stadtverwaltung in der jüngsten Bauausschusssitzung und verwies auf Untersuchungen des Straßenbauamts Freising in den Jahren 2016 und 2021.
In der Antwort der Stadt hieß es im Bauausschuss, dass im Zuge von Feuerlöschübungen oder präventiven Feuerwehreinsätzen "unter Umständen" in den Bereichen Feuerlöschübungsbecken und Start-Landebahn "PFC-haltige Löschschäume weitflächig verteilt" wurden. Nach einer Untersuchung 2016 sollte laut Straßenbauamt Freising "aus Vorsorgegründen" die Nutzung von Bodennutzpflanzen in einem Radius von 100 Metern um das Feuerlöschübungsbecken untersagt werden. Bei einer Detailuntersuchung 2021 wurden im Abstrom des Feuerlöschübungsbecken schädliche Veränderungen des Grundwassers nachgewiesen. Da zum Zeitpunkt der Untersuchungen die Grundwasserstände sehr niedrig waren, sollten weitere Untersuchungen bei höheren Grundwasserständen durchgeführt werden. Mehr Infos gab es nicht. Maier und Stadtratskollegen nahmen die Stellungnahme ohne Kommentar zur Kenntnis.
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Anfang März hatte die Süddeutsche Zeitung nach gemeinsamen Recherchen mit NDR und WDR eine Karte von Orten veröffentlicht, die als mit PFAS verseucht gelten. Darunter befindet sich auch der Fliegerhorst Erding. PFAS, perfluorierte Alkylsubstanzen, sind chemische Verbindungen, die sich sehr lange im Boden halten können. Auf der Karte wurde ersichtlich, dass der Fliegerhorst mit einer gefundenen Menge von 2389 Nanogramm pro Kilogramm im Boden zu den deutschen Hotspots der PFAS-Belastung gezählt werden muss. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn hatte auf Anfrage der SZ im März mitgeteilt, dass im Bereich des Feuerlöschübungsbecken derzeit eine vorgezogene Detailuntersuchung durchgeführt werde. Die Ergebnisse dieser Detailuntersuchung "münden in die abschließende Gefährdungsabschätzung, anhand derer die zuständige Fachbehörde entscheidet, ob und gegebenenfalls welche Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich sind".