Erding:Schläger muss hinter Gitter

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Jetzt ist Schluss: Ein 32-Jähriger mit drei Vorstrafen hat zwei Türsteher verprügelt. Nun geht er in Haft.

Florian Tempel

"Irgendwann ist Schluss", sagte die Erdinger Amtsrichterin Yvonne Folk, und meinte damit die Nachsicht der Justiz mit dem Angeklagten. Angesichts dreier einschlägiger Vorstrafen wegen Körperverletzung verurteilte sie den 32-Jährigen, der zwei Türsteher einer Erdinger Diskothek verprügelt hatte, zu sechs Monaten Gefängnis. Ohne Bewährung. "Ich glaube nicht, dass er sich dadurch vom Schlägern abschrecken lässt", sagte die Richterin.

Vorstrafen und dann noch eine Prügelei: Jetzt musser ins Gefängnis. (Foto: dapd)

Dass irgendwann Schluss ist, hätte sich der Mann in der Nacht auf den 27. Dezember 2009 wohl besser selbst gesagt. Als er sehr spät mit Freunden in die Diskothek kam, war er bereits stark betrunken. Als er gegen 6.30 Uhr beim Verlassen des Tanzlokals aggressiv ausrastet, hatte er über 2,6 Promille Alkohol, im Blut. Warum der Betrunkene, der nicht etwa rausgeschmissen wurde, sondern freiwillig ging, ganz plötzlich einen Türsteher angriff, blieb im Prozess ungeklärt.

Der Angeklagte hatte keinerlei Erinnerungen mehr an die Nacht. Und auch der Ordner wusste keinen Grund für die spontane Aggressivität des Mannes zu nennen. Er erinnerte sich nur, dass der Betrunkene am Ausgang stolperte und hinfiel. Als der Mann sich wieder aufgerappelt hatte, sei er wütend auf ihn losgegangen.

Der Türsteher wich ihm aus und rief über Funk schnell einen Kollegen. Obwohl dieser einen Kopf größer und einen halben Zentner schwerer als der Angeklagte war, zog er im direkten Vergleich Mann gegen Mann den Kürzeren. Der immer wütender werdende Betrunkene zerriss ihm seine Weste und schlug ihm mit einem Faustschlag auf die Nase nieder. Der Disco-Ordner war perplex: "So wie der abgedreht ist, das sieht man selten. Der hat getobt und gemacht und geschrien wie ein Wahnsinniger."

Vermeintlich glücklicherweise packten den Rasenden schließlich seine Freunde, zerrten ihn mit vereinten Kräften zu einem Auto und versuchten ihn in den Wagen zu drücken. Doch der Wüterich war nicht zu beruhigen. Er riss sich los, brach den Heckscheibenwischer des Auto ab und stürzte sich auf einen dritten Türsteher, dem er den Scheibenwischer aufs linke Ohr hieb. Erst danach gelang es seinen Begleitern den Mann unter Kontrolle zu bringen.

Einer seiner Freunde war als Zeuge vor Gericht erschienen. Viel hatte er zwar nicht zu sagen, schob aber die Schuld an der Eskalation auf die Ordner. Der Angeklagte habe seiner Meinung nach nur "mit den Türstehern sprechen wollen". Diese hätte aber nicht mit sich reden lassen, sondern hätten angeblich sofort auf ihn eingeprügelt. Und zwar alle zusammen auf einmal, sagte der Zeuge.

Das Gericht schenkte dieser Darstellung des Geschehens jedoch wenig Glauben. Selbst der Verteidiger ging nicht auf den Zeugen ein. In seinem Plädoyer befand er allerdings, dass auch den Ordnern nicht zu glauben sei. Es könne ihm "keiner weismachen", dass sein schmächtiger Mandant durchtrainierte und muskelbepackte Türsteher verhauen könnte. Gleichwohl beantragte er keinen Freispruch. Angesichts der starken und seiner Ansicht nach strafmildernden Alkoholisierung des Angeklagten sei aber eine Geldstrafe ausreichend. Richterin Folk sah das nicht so.

© SZ vom 02.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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