Klinikum Erding:Kompetenzen neu verteilt

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Der Kreistag verschafft sich und dem Landrat mehr Einfluss auf die Leitung des Krankenhauses. SPD, Grüne, ÖDP und Freie Wähler kritisieren einen inakzeptablen Zeitdruck bei der Beschlussfassung

Von Florian Tempel, Erding

Der Kreistag hat sich und dem Landrat mehr Einfluss auf das Klinikum Erding genehmigt. Durch eine Satzungsänderung schaffe man "mehr Mitwirkungsmöglichkeiten" für die Kreispolitik und sorge für "mehr Transparenz", sagte Landrat Martin Bayerstorfer (CSU). Obwohl Vertreter aller Fraktionen bekräftigten, dass sie diese Ziele einer Satzungsänderung prinzipiell für gut und richtig hielten, stimmten SPD, Grüne, ÖDP und viele Kreisräte der Freien Wähler am Ende dennoch dagegen. Sie beklagten, sie hätten zu wenig Zeit bekommen, die weitreichenden Änderungen zu prüfen und zu überdenken. Auf einen Kompromissvorschlag von Horst Schmidt (SPD), zunächst weniger Punkte zu ändern, wollten sich Bayerstorfer und die CSU nicht einlassen. Die große Satzungsänderung wurde letztlich mit 34 zu 23 Stimmen beschlossen.

Seit der 2005 vorgenommenen Umwandlung des Klinikums zu einem Kommunalunternehmen - zuvor war es ein sogenannter Eigenbetrieb des Landkreises - wurde das Krankenhaus von eigenverantwortlichen Managern geleitet. Das Klinikum bleibt zwar auch nach der Satzungsänderung ein Kommunalunternehmen, die Bedingungen der Geschäftsführung werden jedoch erheblich geändert. Horst Schmidt (SPD) fasste es so zusammen: "Das Klinikum wird zu einer Abteilung des Landratsamts".

Klinik-Vorstand Sándor Mohácsi wird künftig das Krankenhaus nicht mehr "eigenverantwortlich" leiten. Dieses Wort ist aus der Satzung gestrichen worden. Der Klinikleiter muss vielmehr künftig "nach den Weisungen des Verwaltungsratsvorsitzenden" arbeiten. Zugleich "obliegen" dem Landrat als Vorsitzendem des Verwaltungsrats fortan "alle personalrechtlichen Angelegenheiten".

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass der Kreistag das Recht erhält, über den jährlichen Wirtschaftsplan des Klinikums zu beraten und gegebenenfalls Änderungen anzuweisen. In der neuen Satzung heißt es: "Der Wirtschaftsplan ist zunächst dem Kreistag zur Prüfung, Beratung und Anpassung zuzuleiten." Danach erteilt der Kreistag dem Verwaltungsrat "eine entsprechende Weisung für die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans." Nach der neu gefassten Satzung entscheidet künftig der Kreistag insbesondere über Baumaßnahmen sowie außer- und überplanmäßige Ausgaben von mehr als 400 000 Euro. Wenn der Kreistag eine bestimmte Investition beschließt, muss sie umgesetzt werden. Der Wirtschaftsplan 2018 ist mit Hinblick auf die Satzungsänderung noch nicht vom Verwaltungsrat verabschiedet worden, damit er nun im Januar dem Kreistag vorgelegt werden kann.

Landrat Bayerstorfer darf zum Beispiel Klinikvorstand Sándor Mohácsi fortan Weisungen erteilen. (Foto: Stephan Goerlich)

Bayerstorfer erklärte am Beispiel der mehrere Monate lang geschlossenen Geburtshilfeabteilung, was die neuen Rechte des Kreistags bedeuten könnten. Über die Schließung der Kreißsäle sei man zu spät informiert worden und habe sie nur zur Kenntnis nehmen können. Die Wiederöffnung der Geburtshilfe sei dann aber maßgeblich durch Intervention des Landkreises gelungen sei, was jedoch erst durch die Satzungsänderung auf einen rechtlich einwandfreien Boden gestellt werde.

Die Satzungsänderungen seien "kein Vorwurf an den Vorstand", sagte Bayerstorfer, sie seien mit Mohácsi diskutiert und von diesem für gut befunden worden. Der SZ sagte Mohácsi: "Wenn dies bessere Entscheidungen und mehr politische Unterstützung für das Kommunalunternehmen zur Folge hat, dann wäre das eine positive Entwicklung, die ich nur begrüßen kann. Auch mit einer geänderten Satzung erwarte ich eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landrat als Vorsitzenden des Verwaltungsrates. "

Michaela Meister (SPD) sagte, die Satzungsänderungen schienen ihr "mit schneller Nadel gestrickt". Stephan Treffler (ÖDP) befand "Details in der Satzung" klärungsbedürftig. Horst Schmidt (SPD) wies sogar auf einen Widerspruch hin: Der Vorstand dürfe laut der Satzung an den Sitzungen des Verwaltungsrats nur noch teilnehmen, "sofern er dazu aufgefordert wird", während "die ständigen Vertreter des Vorstands" immer dabei sein sollten. Hans Schreiber (FW) klagte, eine Beschlussfassung sei laut Tagesordnung gar nicht vorgesehen gewesen. Helga Stieglmeier (Grüne) sagte, "wir kritisieren ganz klar, dass das nicht heute hoppla hopp umgesetzt werden muss".

© SZ vom 20.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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