Dorfen:Vermeidbarer Lärm

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Aktionsgemeinschaft fordert Nachbesserungen bei A 94

"Langsam wird es unerträglich", schreibt die Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn. Seit nunmehr eineinhalb Jahren würden die Anwohner der Isentalautobahn vom Verkehrslärm gequält. Und zwar nicht nur vom Lärm, der neben einer Autobahn unvermeidlich sei. Sie seien darüber hinaus einem zusätzlichen Lärm unterworfen, der vermeidbar wäre. Denn beim Bau der A 94 sei ein Gesetz auf klare Weise verletzt worden. Der Paragraph 41 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) fordere nämlich eindeutig, dass "beim Bau von Straßen sicherzustellen ist, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind."

Wie jeder hören könne, sei diese klare gesetzliche Verpflichtung durch das private Baukonsortium - bestehend aus einem Passauer, einem französischen und einem niederländischen Konzern - nicht eingehalten worden. Denn "Stand der Technik" heiße nichts anderes als bestmögliche Lösung: Erstens, statt einer teilweisen Rumpelpiste aus Beton hätte Flüsterasphalt aufgebracht werden müssen. Zweitens, anstelle des aufgeschütteten Riesenberges bei Dorfen hätte der Aushub für Lärmschutzwälle verwendet werden müssen. Drittens, um das nervtötende Klack-Klack an den Brückenaufhängungen zu vermeiden, hätte - wie im Planfeststellungsbeschluss verlangt - eine Verbindung nach dem neuesten Stand der Technik erfolgen müssen.

"Natürlich ist es sehr nett, dass unsere örtlichen CSU-Größen dem ,lieben Markus' einen Brief geschrieben haben, er möge doch bitte-bitte irgendwas gegen all diesen Autobahnlärm machen", heißt es weiter. "Briefeschreiben ist schön und hält sich mit 80 Cent für eine Briefmarke kostenmäßig in Grenzen."

Die Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn halte es jedoch für wesentlich notwendiger, die Einhaltung eines bestehenden Gesetzes einzufordern. "Warum lässt man beim A-94-Bau die verantwortlichen Großkonzerne ungestraft davonkommen? Flüsterasphalt lässt sich sofort aufbringen. Lärmschutzwände können an den notwendigen Stellen errichtet werden. Und für die Brückenanbindungen müssen leisere Lösungen realisiert werden."

Anordnen und überwachen müssten dies diejenigen, die den Autobahnbau mittlerweile in ein "Zuständigkeitschaos" überführt hätten. Dies zu entwirren könne jedoch nicht Aufgabe der Anwohner sein. Der Bund als Finazier, die bauverantwortliche Bayerische Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern als planfeststellende Behörde müssten nun ohne schuldhaftes Zögern die ÖPP-Firmen zwingen, aus ihren Gewinnen all jene Nachrüstungen zu finanzieren, die zur Einhaltung des Paragraphen 41 BImSchG. notwendig sind.

© SZ vom 10.04.2021 / TDR - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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