Im Streit um Figl-Entlassung:Grundner holt zum Gegenschlag aus

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Bürgermeister Heinz Grundner hat die Rechtsaufsicht am Landratsamt eingeschaltet. (Foto: Bauersachs)

Bürgermeister wirft Grünen-Stadträtin strafbare Pflichtverletzung vor. Ursula Frank-Mayer hatte in einer Presseerklärung Namen genannt - die schon bekannt waren.

Von Florian Tempel, Dorfen

Nach der herben Kritik am Zustandekommen der Entlassung von Stadtwerkechef Karl-Heinz Figl holt Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) zum Gegenschlag gegen die Kritiker aus. Er lässt die Rechtsaufsicht am Landratsamt prüfen, ob Stadträtin Ursula Frank-Mayer (GAL) gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach der bayerischen Gemeindeordnung verstoßen habe. Grundners Vorwurf: Frank-Mayer habe in einer Pressemitteilung angeblich pflichtwidrig Details aus der nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Das könnte mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden. SPD-Stadtrat Heiner Müller-Ermann hat Grundner in einer "Selbstanzeige" aufgefordert, auch gegen ihn die Rechtsaufsicht einzuschalten. Die Aussichten, dass Grundner mit seinem Gegenschlag Erfolg haben wird, sind jedoch aus juristischen Gründen gering.

Überraschung bei der Abstimmung

Die Süddeutsche Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom Freitag, 8. April, ausführlich über die nicht-öffentliche Stadtratssitzung zwei Tage zuvor berichtet: Bürgermeister Grundner hatte den Abschluss eines neuen Vertrags mit Figl auf die Tagesordnung gesetzt. Der Vertrag war in dem mit acht Stadträten aller Fraktionen besetzten Stadtwerke-Aufsichtsrat ausgearbeitet worden und dem Stadtrat einstimmig zur Annahme empfohlen. In der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung gab es nicht eine negative Wortmeldung.

Bei der Abstimmung votierten jedoch überraschenderweise zwölf zu elf Stadtratsmitglieder gegen den Vertragsabschluss, darunter vier Aufsichtsräte. Offensichtlich hatte die eine Woche vorher bekannt gewordene anonyme Anzeige gegen Figl, in der ihn ein angeblicher Stadtwerke-Mitarbeiter der Nötigung bezichtigt, Wirkung gezeigt. Die SZ nannte in ihrem Bericht auch die Namen der vier Aufsichtsräte, die gegen Figl gestimmt hatten, und machte deutlich, dass die weiteren acht Gegenstimmen von den weiteren CSU-Stadtratsmitgliedern sowie zwei Vertretern der Landlisten-Fraktion kamen.

Scharfe Kritik

Nach dem Erscheinen des SZ-Berichts gaben zunächst die vier Aufsichtsräte Heiner Müller-Ermann (SPD), Gerald Forstmaier (GAL), Günter Drobilitsch und Hans Selmaier (beide Landlisten), die für Figl gestimmt hatten, eine Presseerklärung heraus, in der sie die "gezielte Ablehnung des neuen Vertrags" scharf kritisierten. Unter anderem hieß es zum Abstimmungsverhalten: "Selbst auf die Nachfrage, ob es irgendwelche Kritik oder Änderungswünsche am Vertrag gäbe, kam von den elf Männern und der einen Frau kein einziges Wort. Mut und Argumente für eine inhaltliche Diskussion fehlte ihnen offensichtlich."

Stadträtin Frank-Mayer verfasste einen Tag später im Namen der GAL-Fraktion eine Presseerklärung, in der sie ebenfalls die Ablehnung des Vertrags "ohne Debatte, ohne Argumente, ohne Begründung" rügte. Frank-Mayer ging zudem darauf ein, aus welchen Stadtratsfraktionen die Gegenstimmen kamen und nannte wie zuvor schon die SZ die vier Aufsichtsräte, die gegen den Vertrag gestimmt hatten, namentlich: Sebastian Sperr, Michael Oberhofer (beide CSU), Bertram Arendt (ÜWG) und Josef Wagenlechner (Landlisten).

Grundner sieht einen Verstoß

Bürgermeister Grundner sieht darin einen Verstoß gegen die "Verschwiegenheitspflicht" für Stadträte. In Artikel 20 der Gemeindeordnung heißt es, Stadträte hätten "über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren". Wer dieser Verpflichtung "schuldhaft zuwiderhandelt, kann im Einzelfall mit Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro, bei unbefugter Offenbarung personenbezogener Daten bis zu fünfhundert Euro, belegt werden."

Allerdings sieht die Gemeindeordnung auch Ausnahmen vor. So gilt die Verschwiegenheitspflicht nicht für "Tatsachen, die offenkundig sind". Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat bereits 1965 festgestellt, was das bedeutet: Sobald "in einer örtlichen Tageszeitung über den Gegenstand einer Ratssitzung berichtet worden ist", endet die Verschwiegenheitspflicht, weil danach eine Geheimhaltung gar nicht mehr möglich ist.

"Ich habe nichts verraten, was nicht schon bekannt war"

So sieht es auch Frank-Mayer: "Ich habe nichts verraten, was nicht schon bekannt war." Müller-Ermann schreibt in seiner "Selbstanzeige", warum auch er zu den bekannt gewordenen Vorgängen im Stadtrat nicht schweigen könne: "Ich werde andauernd von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, wieso denn der Dorfener Stadtrat so verrückt sei, einen derartig erfolgreichen Stadtwerke-Geschäftsführer in die Wüste zu schicken. Speziell kann niemand verstehen, wieso mehr auf einen anonymen Anzeiger gesetzt wurde als auf die hervorragende Arbeit des Geschäftsführers in den letzten 13 Jahren. Zur Verteidigung meiner Ehre erkläre ich den Fragenden, dass ich in dieser 12:11-Entscheidung selbstverständlich für Figl gestimmt habe."

© SZ vom 15.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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