Dorfen:Freier Eintritt für Bedürftige

Die Dorfener Nikolaistiftung ermöglicht Kindern bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres, deren Eltern im ALG II- Grundsicherungs- oder Asylbewerberleistungsbezug sind, einen kostenfreien Zutritt ins städtische Freibad, das teilt die Stadt Dorfen mit. Die Prüfung der Voraussetzung und das Ausstellen einer Berechtigungskarte übernimmt das das Amt für Soziales, Telefon 08081/411-21 und Telefon 08081/411-20. Mit der Berechtigungskarte können sich die Kinder und Jugendlichen im Schwimmbad eine kostenlose Saisonkarte ausgestellt. Das Pfand für die Karte, in Höhe von 10 Euro muss dabei aber noch bezahlt werden, auch ein Passfoto ist erforderlich. Die Kinder dürfen nur mit Begleitperson in das Freibad, sie hat die Aufsichtspflicht und muss schwimmen können, darauf weist die Stadt Dorfen ausdrücklich hin.

© SZ vom 13.06.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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