Betriebswohnungen für Metzgerei:Ein Schritt vor und gleich wieder zurück

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Die Metzgerei Stuhlberger will im Gewerbegebiet Wohnungen für Aufsichtspersonal bauen. Der Hauptausschuss ist dafür, das Plenum stellt sich wieder quer. An diesem Punkt war der Gemeinderat schon im Januar angelangt

Von Wolfgang Schmidt, Wartenberg

Die Auseinandersetzung darüber, ob die Metzgerei Stuhlberger im Gewerbegebiet Aufham Wohnungen für Betriebsangehörige bauen darf, scheint sich zur unendlichen Geschichte zu entwickeln. Am Montag hatte sich der Hauptausschuss des Wartenberger Marktgemeinderats mit 5:2 Stimmen für das Vorhaben ausgesprochen, am Mittwochabend hätte das Projekt im Plenum zwar mit 8:6 Stimmen eine Mehrheit erhalten, da aber die Gegner mehr als ein Viertel der Stimmen stellten, wird der Bauantrag auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung stehen. An diesem Punkt waren die Wartenberger schon einmal im Januar angelangt. Bevor es aber zur Beratung in der Vollversammlung kommen konnte, hatte Ludwig Stuhlberger seinen Antrag zurückgezogen.

Mit einer im Vergleich zum Januar abgespeckten Version seines Bauvorhabens war der Metzger nochmals an die Gemeinde herangetreten. Damals hatte Stuhlberger vier Appartements für Aufsichtspersonal an der Settelestraße 10 errichten wollen, jetzt hatte er eine Betriebsleiterwohnung und zwei Zimmer für Mitarbeiter im Visier. Zur Begründung hatte Stuhlberger angeführt, es sei immer schwieriger geworden, das für das Metzgerhandwerk notwendige Personal aus der Region zu rekrutieren. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, sehe er sich deshalb gezwungen, auswärtiges Personal einzustellen. Diesen Mitarbeitern müsse man "vor Ort" eine Wohnmöglichkeit anbieten, da in seinem Betrieb mittlerweile viele Einsätze auch außerhalb der Kernarbeitszeit anfielen.

Bürgermeister Manfred Ranft (FWG) hätte, ohne viel Aufhebens zu machen, die Entscheidung des Hauptausschusses verkündet und wäre zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen. Doch da spielte Michael Paulini (SPD) nicht mit. Ihn ärgerte es, dass ihm zwar die Unterlagen vorlägen, er gleichwohl aber nicht darüber abstimmen dürfe, weil sich der Punkt nicht explizit auf der Tagesordnung fände. Zumal es sich hier um eine Projekt mit weitreichenden Konsequenzen handele, so Paulini. Sprich: Wenn Stuhlberger in einem reinen Gewerbegebiet Wohnungen bauen dürfe, wecke dies bei allen anderen auch Begehrlichkeiten.

Dass in einem Gewerbegebiet Lärm und andere Belästigungen gang und gäbe sind, ist bekannt. Paul Neumeier (FWG), der im Gewerbegebiet Aufham selbst einen Steinmetzbetrieb führt, machte gleichwohl auf eine Besonderheit aufmerksam. Die Kernarbeitszeit der dort angesiedelten Betriebe liege zwischen 6 und 22 Uhr. Bei der Metzgerei sei dies allerdings ganz anders. Dort werde von 3 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags gewerkelt. Also müsse das Personal, das nachts arbeitet, am Tag schlafen. Diese "Ruhephasen" seien aber wegen der permanenten Lärmbelästigung nicht möglich und "für die Gesundheit der Mitarbeiter nicht förderlich". Er sei vor 30 Jahren mit seinem Betrieb ganz bewusst von einem Mischgebiet in ein Gewerbegebiet gezogen, damit auf dieser Ebene kein Konfliktstoff entstehen könne. Neumeier äußerte die Befürchtung, dass die Betriebe in Zukunft Schwierigkeiten mit Erweiterungswünschen bekommen könnten. Er glaube, dass diese Ausnahmeregelung Auswirkungen auf die gesamte Gewerbeplanung habe. Deswegen solle man es bei der Regelung mit einer Betriebsleiterwohnung belassen. Die aber sei notwendig, weil sonst Diebstählen und anderen Straftaten Tür und Tor geöffnet sei.

Dem hielt Ranft entgegen, es handele sich um die gleiche Gesetzesgrundlage, egal, ob es um Betriebsleiter- oder Mitarbeiterwohnungen gehe. Darüber hinaus müssten Leute, die im Gewerbegebiet wohnten, den dort "zulässigen Lärm" natürlich hinnehmen. In dieser Hinsicht habe er keinerlei Bedenken.

© SZ vom 18.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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