Beschluss:Pionierarbeit für den Klimaschutz

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Seit Jahren wird das Nahwärmenetz in Dorfen kontinuierlich ausgebaut, wie hier im Oktober 2013 in der Kaminkehrergasse. (Foto: Renate Schmidt)

Mit einer Satzung, die Bauherren auf ökologische Heizsysteme verpflichtet, betritt die Stadt Dorfen rechtliches Neuland. Es wäre die erste kommunale Verordung ihrer Art in Bayern

Von Florian Tempel, Dorfen

Die Stadt Dorfen will als erste Kommune in Bayern eine Satzung erlassen, die Bauherren dazu verpflichtet, regenerative Energien zum Heizen ihrer Häuser zu nutzen, um den Ausstoß von CO₂ zu reduzieren und somit zum Klimaschutz beizutragen. Die Möglichkeit für eine solche kommunale Verordnung ist nach Ansicht von Juristen grundsätzlich gegeben. Da es jedoch noch keine vergleichbare Satzung im Freistaat gibt, und ein harmonisches Zusammenspiel mit dem geltenden Landesrecht noch nicht überprüft worden ist, wollen die Dorfener auf diesem Gebiet Pionierarbeit leisten.

Die Stadtwerke, die der Stadt zu hundert Prozent gehören, bauen seit Jahren ein ökologisch sinnvolles Nahwärmenetz aus. Im Heizkraftwerk in Rinning wird mit Abfällen aus der Forstwirtschaft heißes Wasser produziert, das über Rohrleitungen in öffentliche und private Gebäude geleitet wird. Über Wärmetauscher in den angeschlossenen Häusern wird dort geheizt und Warmwasser erzeugt. In Dorfen sind mehrere große Neubaugebiete geplant. Die Stadtwerke werden in jedem Fall ihre Nahwärmeleitungen dorthin verlegen. Umweltreferent Gerald Forstmaier (GAL) hat nun die Frage aufgeworfen, ob es möglich wäre, alle Bauherren dazu zu verpflichten, ihre Häuser an die kommunale Nahwärme anzuschließen.

Mit Bebauungsplänen kann vieles vorgeschrieben werden: Die Höhe des Gartenzauns, die Dachneigung und, dass keine Gauben zulässig sind. Ein "Anschluss- und Benutzungszwang" an die Nahwärme der Stadtwerke ist jedoch nicht möglich. Bauamtsleiter Franz Wandinger legte dem Umwelt-, Natur- und Klimaausschuss des Stadtrats dazu eine Expertise des Verwaltungsrechtsfachmanns Max Reicherzer vor. Dessen Ausführungen zur aktuellen Gesetzeslage machten deutlich, dass man allenfalls und nur unter besonderen Umständen bestimmte Brennstoffe - zum Beispiel Kohle - per Bebauungsplan ausschließen dürfe.

So genannte städtebauliche Verträge seien hingegen ein probates Mittel, Bauherren zum Anschluss ans Nahwärmenetz zu bewegen. Allerdings beruhen solche Verträge auf Freiwilligkeit. Die Stadt kann zwar, wenn sie eigene Grundstücke als Bauplätze verkauft, einen Anschluss an die Nahwärme per Vertrag festlegen. Wenn jedoch ein Dritter Baugrundstücke verkauft, kann ihm nicht vorgeschrieben werden, dass seine Käufer an die Nahwärme gehen müssen. Der Grundstücksverkäufer könnte allerdings, wenn er will, mit seinen Käufer ebensolche Verträge abschließen.

Die dritte Möglichkeit ist schließlich der Erlass einer städtischen Satzung, die das Ziel des Klimaschutzes als Richtschnur hat. Ein solche Satzung würde für alle Neubauten im gesamten Stadtbereich gelten. Allerdings gibt es Unwägbarkeiten. Eine solche kommunale Satzung passt womöglich nicht zum geltenden Landesgesetz. Rechtsexperte Reicherzer führt das in seinem Aufsatz aus und kommt zu Ergebnis, der Landesgesetzgeber sei gefordert, kommunale Klimaschutz-Satzungen zu akzeptieren. Forstmaier sagte, der Gesetzgeber müsse eben durch Initiativen aus den Kommunen heraus "angeschoben werden".

Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) vertrat zwar die Auffassung, man könne "die Akzeptanz der Bevölkerung nicht durch Druck von oben herbeiführen". Dennoch stimmte auch er beim einstimmigen Beschluss mit, eine Klimaschutzsatzung auszuarbeiten. In dieser soll jedoch nicht etwa ein Anschlusszwang an die kommunale Nahwärme festgeschrieben werden, sondern lediglich die Verpflichtung, bei Neubauten Heizungen einzubauen, die mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Das heißt: Wer zum Beispiel mit Holzpellets heizen möchte, dürfte dies dann auch weiterhin. Der Bau von Ölheizungen wäre hingegen ausgeschlossen.

© SZ vom 24.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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