Berufung am Landgericht:Bäckermeister und Geldwäscher

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Von Andreas Salch, Ebersberg/München

Das Angebot kam zur rechten Zeit: Finanziell stand einem Bäckermeister aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg das Wasser bis zum Hals, als er die E-Mail eines angeblich international tätigen Finanzunternehmens erhielt. Er sei genau der Mann, den man suche, hieß es in der E-Mail an den 54-Jährigen. Er solle Überweisungen per Western Union für das Unternehmen tätigen. Er brauche dafür nur bei einer Bank ein Konto eröffnen, über das die Transaktionen abgewickelt werden könnten. Für den Job, winkten ihm Provisionen von bis zu 18 Prozent. Der Bäckermeister ließ sich auf das Angebot ein und landete prompt vor Gericht. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Ebersberg wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro (110 Tagessätze zu je 20 Euro). Jetzt legte der Mann vor dem Landgericht München II Berufung gegen ein. Allerdings auch die Staatsanwaltschaft. Sie forderte eine weitaus empfindlichere Strafe. Der Verteidiger des Bäckers forderte Freispruch.

Bei dem vermeintlichen Finanzunternehmen handelte es sich um eine kriminelle Organisation. Der Angeklagte habe "von seiner intellektuellen Ausstattung" her nicht erkennen können, dass er es mit Betrügern zu tun hat, erklärte der Verteidiger vor dem Landgericht. Anfang 2015 hatte der Bäckermeister einmal 4500 Euro und ein andermal 7500 Euro auf ein Konto in der Ukraine überwiesen. Die Beträge stammten von einem Arzt aus München und der Geschäftsführerin einer Stiftung. Das angebliche Finanzunternehmen hatte beide beim Online-Banking ausgespäht und dazu gebracht, die jeweiligen Beträge auf das Konto des Angeklagten zu überweisen.

Dieser tat, was man von ihn verlangt hatte. Er transferierte die Beträge per Western Union. Die Geschäftsführerin erhielt die 7500 Euro von der Versicherung ihrer Bank zurück. Der Arzt aus München räumte auf Nachfrage des Staatsanwalts ein, dass er sich bislang nicht darum gekümmert habe, wieder an die 4500 Euro zu kommen. Der Staatsanwaltschaft stutzte und fragte den Arzt, was er denn monatlich brutto verdiene. Die Antwort lautete: rund 68 000 Euro. In der Berufungsverhandlung sich der Bäckermeister ahnungslos. Doch die Vorsitzende Richterin hakte nach. Dass das, was man von ihm verlangt habe, "nicht seriös ist, das springt einen an", befand die Richterin. "Vielleicht war ich ein bisschen naiv", räumte der Bäckermeister ein. Doch die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts wollte er nicht zurücknehmen. Nach Vernehmung sämtlicher Zeugen, war den Staatsanwalt klar: Von leichtfertiger Geldwäsche könne keine Rede sein. Der Angeklagte habe alle Bedenken hintangestellt. Es sei ihm nur darum gegangen an Geld zu kommen. Deshalb habe er sich der vorsätzlichen Geldwäsche schuldig gemacht. 3200 Euro Strafe forderte der Anklagevertreter. Der Bäckermeister aber kam mit einem blauen Auge davon. Das Gericht beließ es beim Urteil aus der ersten Instanz.

© SZ vom 25.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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