Amtsgericht Freising:Keine Zweifel, keine Bewährung

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Junger Familienvater muss ins Gefängnis, weil er einen anderen bei einem Streit geschlagen und verletzt hat

Von Alexander Kappen, Freising

Weil er bei einem Streit mit mehreren Beteiligten an der Katharina-Mair-Straße in Freising einem Widersacher mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, muss ein junger Familienvater für sieben Monate ins Gefängnis. Richter Michael Geltl war am Ende der Hauptverhandlung am Freisinger Amtsgericht davon überzeugt, dass der Angeklagte seinen Kontrahenten bei der Auseinandersetzung im Mai 2018 dreimal mit der Faust getroffen und ihm Verletzungen im Gesicht zugefügt hat. Pech für den Angeklagten war, dass er zu dem Zeitpunkt unter offener Bewährung stand, weshalb er die verhängte Strafe tatsächlich absitzen muss.

Der Angeklagte, der aktuell schon in Haft sitzt und von der Polizei zur Verhandlung vorgeführt wurde, machte keine Angaben zu den erhobenen Vorwürfen. So bezog sich das Gericht im Wesentlichen auf die Aussagen des Geschädigten und eines Bekannten von ihm, die beide als Zeugen aussagten. Bei der Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen ging es offenbar um ein gestohlenes Fahrrad. Der Bekannte des Geschädigten berichtete, dass er mit ein paar Freunden in seinem Zimmer gewesen sei, als ein anderer Freund ihn anrief und mitteilte, dass jemand vor dem Haus sein Fahrrad stehlen wolle. Er sei daraufhin ins Freie gelaufen und habe den Dieb verfolgt. Dann habe er ein paar Meter hinter sich eine Rauferei zwischen dem Geschädigten und dem Angeklagten mitbekommen, der wohl zur Gruppe um den Fahrraddieb gehörte. Er habe gesehen, wie der Angeklagte seinen Bekannten drei bis vier Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, wodurch dieser Verletzungen am Auge und an der Nase erlitten habe. Die Angaben des Opfers wichen von dieser Darstellung ein wenig ab. Der junge Mann berichtete, sein Bekannter und er hätten zwei Diebe gestellt und wollten sie festhalten, ehe es zur Schlägerei kam.

Der Angeklagte, zu dem die vermeintlichen Diebe offenbar gehörten, sei dazu gekommen "und hat sich in einen Streit eingemischt, mit dem er eigentlich nichts zu tun hatte", sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte acht Monate Haft. Der Angeklagte war 2017 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er an Minderjährige Drogen abgegeben und damit Handel getrieben hatte. Obwohl er verheiratet ist und ein Kind hat, könne sie keine positive Sozialprognose stellen, so die Staatsanwältin. Sie habe "nicht die berechtigte Erwartung, dass der Angeklagte sich eine Verurteilung zur Warnung dienen lässt". Der Verteidiger berief sich auf die unterschiedlichen Aussagen der Zeugen und gelangte zur Überzeugung, "dass die Beweisaufnahme die Tatvorwürfe nicht bestätigt hat". Er beantragte einen Freispruch. Für ihn "bestehen keine Zweifel daran, dass der Angeklagte den Geschädigten geschlagen hat", sagte dagegen der Richter. Er sah keine gravierenden Abweichungen in den Zeugenaussagen. Eine Bewährung bekomme der Angeklagte nicht mehr: "Die hat er schon gehabt und nicht eingehalten."

© SZ vom 29.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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