Amtsgericht Freising:Illegale Entsorgung

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Bauarbeiter leiten mit Betonresten versetztes Wasser in Bach ein

Von Alexander Kappen, Freising

Die Verteidigungsstrategie ist nicht aufgegangen. Statt jeweils 2000 Euro, wie es in den Strafbefehlen stand, müssen drei Bauarbeiter aus den Landkreisen Cham und Landshut nun 6400 beziehungsweise 2800 Euro zahlen. Die drei Angeklagten - 50, 48 und 32 Jahre alt - hatten Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt, in denen ihnen vorgeworfen worden war, im Juli 2017 auf einer Baustelle in Haag mit Betonresten versetztes Wasser in einen Bach eingeleitet zu haben. So kam es zum Prozess am Amtsgericht, wo Richter Michael Geltl auf die Strafe noch mal ordentlich was drauf packte.

Die Angeklagten machten in der Verhandlung keinerlei Angaben. Der 50- und der 32-Jährige noch nicht einmal zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. So stützte sich der Richter auf die Aussagen der vernommenen Zeugen - und kam zu der Erkenntnis, dass die Angeklagten nicht nur fahrlässig gehandelt hatten, wie es im Strafbefehl stand, sondern vorsätzlich. Zudem lag kein Geständnis vor, von dem man durch das Akzeptieren eines Strafbefehls ausgeht. So erhöhte der Richter die Strafen von jeweils 40 Tagessätzen zu je 50 Euro auf 80 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe musste er beim 50- und 32-Jährigen schätzen. So setzte er 80 Euro fest. Der 48-Jährige, der als Einziger ohne Verteidiger erschienen war, seinen Verdienst mitteilte und angab, Unterhalt für vier Kinder zahlen zu müssen, kam mit 35 Euro davon.

An der Täterschaft der drei Angeklagten, die auf der Baustelle Bohrungen durchführten, hatte der Richter keinen Zweifel. Laut Zeugen teilte ein Anwohner dem Landratsamt mit, dass von einer Baustelle "Wasser mit eventuell Zement" in den Bach eingeleitet worden sei, berichtete ein Mitarbeiter der Wasserrechtsbehörde im Landratsamt. Diese überprüfte die Stelle. Dabei bemerkte man, dass tatsächlich in Wasser gelöster Beton in den Bach geleitet worden war. Das Wasserwirtschaftsamt und die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet.

Ein Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts bestätigte, dass man zwei Einleitungen in den Bach gefunden habe. Von einer sei "über eine Pumpe von der Baustelle gezielt betonhaltiges Wasser in den Bach geleitet worden". Auf zehn bis 20 Metern soll sich so ein Schlamm gebildet haben, "in dem sich keine Wasserlebewesen mehr ansiedeln können". Der Bach sei generell in einem sehr schlechten Zustand, "auch oberhalb der Baustelle". Dort befinde sich jedoch "ein moosiger Schlamm, in dem sich zumindest einige Lebewesen ansiedeln können, in dem mineralischen Schlamm an der Baustelle war das nicht mehr möglich". Der Baustellenschlamm wurde wieder entfernt. Fünf Monate danach attestierte ein Biologe allen Bereichen des Bachs die gleiche - allerdings sehr schlechte - Qualität.

Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, weil niemand gesehen habe, wie der Betonschlamm in den Bach gekommen sei. "Die drei waren laut Zeugen die einzigen, die mit Betonarbeiten beschäftigt waren - wie soll der Schlamm sonst in den Bach gekommen sein?", argumentierte der Richter.

© SZ vom 13.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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