Amtsgericht Erding:Wegen ungedeckter EC-Karte ins Gefängnis

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30-jähriger Mann, der notorisch bargeldlos zahlt, obwohl er kein Geld auf dem Konto hat, muss in Haft

Von Thomas Daller, Erding

Auf den ersten Blick, schien es eine Bagatelle: Ein 30-jähriger Kranfahrer aus Erding hatte einen Einkauf bei einem Discounter in Höhe von 111 Euro mit einer EC-Karte bezahlt, bei der das Konto nicht gedeckt war. Es sei eine Verwechslung gewesen, verteidigte er sich, er habe zwei Konten und zwei Karten. Richter Andreas Wassermann nahm ihm das nicht ab - und verurteilte den einschlägig vorbestraften Betrüger zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Vorfall hatte sich am 20. Juni 2016 ereignet. "Der Tatvorwurf ist korrekt", räumte Verteidiger Jochen Völter ein. Sein Mandant habe ein Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz, auf die damals sein Lohn gezahlt wurde. Ein weiteres Konto habe er wenige Tage vor der Tat bei der Sparkasse Erding-Dorfen eröffnet. Auf das zweite Konto habe er damals noch kein Geld eingezahlt und die Sparkasse habe ihm auch keinen Überziehungskredit eingeräumt. "Geld hat er ja gehabt", sagte der Rechtsanwalt. Es müsse eine Verwechslung gewesen sein. "Ich kauf doch nicht mit einer leeren Karte ein, wenn ich auf Bewährung bin", fügte der Angeklagte hinzu.

Er betonte außerdem, er habe keine Mahnung bekommen. Das Schreiben sei wohl an eine alte Wohnadresse bei seiner Mutter in Erding gegangen. Seine Mutter sei allerdings ein "schwieriger Mensch", sie habe möglicherweise seine Post weggeworfen. Von dem Problem mit der offenen Rechnung habe er erst erfahren, als ihm die Anklage zugestellt worden sei. Daraufhin habe er das Geld samt Mahngebühren sofort überwiesen.

Richter Wassermann hatte jedoch einen Auszug der damaligen Kontobewegungen vor sich und hielt dem Angeklagten vor, er habe die Konten wohl nicht nur einmal verwechselt. In dem Zeitraum sei es zu mehreren Rücklastschriften gekommen, offenbar habe er nach diesem Muster bei mehrmals eingekauft. Vor allem aber war der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt: Acht Einträge wies das Bundeszentralregister auf, davon fünf wegen Betrugs. Verschärfend kam hinzu, dass er in zwei Betrugsfällen noch unter einer offenen Bewährung stand.

Der Angeklagte beteuerte, er habe mit seiner Vergangenheit abgeschlossen. Er habe einen neuen Arbeitsplatz, den er zum 1. März antreten könne. Zudem baue er seine Schulden ab und versuche, sein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen. "Ich mach mir doch wegen 111 Euro nicht die Bewährung kaputt."

Staatsanwältin Jeannine Zuck überzeugte das nicht: "Ich glaube ihnen kein einziges Wort. Wenn man unter offener Bewährung steht, schaut man doch zweimal drauf, ob man die richtige Karte hat. Vor allem, wenn man ein Konto erst vor wenigen Tagen eröffnet hat und weiß, dass noch kein Geld drauf ist." Seine früheren Betrügereien seien auch nach diesem Muster gelaufen und er habe sogar zwei Chancen bekommen. Die Aussicht auf einen Arbeitsplatz sei zwar positiv. Aber bei einer zweifach offenen Bewährung "geht mit einer Geldstrafe nichts mehr", sagte die Staatsanwältin und forderte fünf Monate Haft. Rechtsanwalt Völter bezweifelte, dass sein Mandant vorsätzlich gehandelt habe und forderte Freispruch. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, sollte sie erneut zur Bewährung ausgesetzt werden.

Richter Wassermann hielt die Verwechslung für eine Schutzbehauptung und verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. "Es gibt nicht dreimal hintereinander Bewährung", sagte Wassermann in der Urteilsbegründung. "Sie hangeln sich von Betrugstat zu Betrugstat. Das Gericht hat kein Vertrauen mehr." Da bei den beiden offenen Bewährungen noch zweimal sechs Monate anstehen, kann sich das Urteil zu 15 Monaten summieren, von denen in der Regel zehn abzusitzen sind.

© SZ vom 29.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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