Amtsgericht Erding:Verwirrter Angreifer

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34-Jähriger wegen Messerattacke zu Haftstrafe verurteilt

Von Thomas Daller, Erding

Ein 34-jähriger Konstruktionstechniker ist am Amtsgericht Erding wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte einem Autofahrer, der ihn "fast angefahren" hatte, erst auf die Windschutzscheibe gespuckt und bei dem folgenden Handgemenge ein Messer gezückt und war damit auf seinen Kontrahenten losgegangen. Der Autofahrer wurde zum Glück nur leicht verletzt.

Der Vorfall hatte sich 16. Februar vergangenen Jahres gegen 21 Uhr auf einem Parkplatz in Erding zugetragen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 34-Jährige versucht haben, im Hals- beziehungsweise Brustbereich auf das Opfer einzustechen. Außerdem soll er dem Opfer, noch bevor er das Messer gezückt habe, erst einen Faustschlag auf die Stirn gegeben haben. Ferner soll er eine der beiden Beifahrerinnen als "blöde Hure" bezeichnet haben. Laut Aussage des Opfers bei der Polizei habe der Angeklagte den Angriff plötzlich abgebrochen, sei "wie ausgewechselt" gewesen, habe das Messer weggesteckt und habe sich entschuldigt. Als das Opfer daraufhin sagte, "nimm dein Rad und verpiss dich", sei der Täter sofort verschwunden. Die Kriminalpolizei Erding und der Kriminaldauerdienst nahmen die Fahndung auf, in der anfänglichen Annahme, es handele sich um ein versuchtes Tötungsdelikt. Der Täter konnte aber erst später gefasst werden, nachdem man den Speichel auf der Windschutzscheibe mit der DNA-Datenbank der Polizei abglich. Der Täter war mehrfach, auch einschlägig vorbestraft.

Der Rechtsanwalt des 34-Jährigen erklärte, sein Mandant sei früher heroinabhängig gewesen und befinde sich in einem Methadonprogramm. Zudem habe er an dem Tag Wodka getrunken und die Droge MDPV konsumiert, die ähnlich wie Amphetamin wirkt. Das habe ihn in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Laut Erinnerung seines Mandanten habe er keine zielgerichteten Stiche mit dem Messer geführt, sondern lediglich damit "herumgefuchtelt". Den Vorfall selbst bestreite der Angeklagte nicht, sondern gestehe in vollem Umfang.

Daraufhin rief Björn Schindler, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, die Zeugen in den Gerichtssaal und erklärte, man könne aufgrund des Geständnisses auf die meisten Aussagen verzichten. Der Angeklagte nutzte den Moment, um sich erneut bei seinem Opfer für seine "Kurzschlusshandlung" zu entschuldigen. Die beiden söhnten sich aus und der Zeuge gab an, dass er kein Strafverfolgungsinteresse habe.

Der ermittelnde Polizeibeamte, der als einziger Zeuge noch aussagen musste, gab die Aussagen aus dem Protokoll wieder: Demnach habe der Angeklagte bei der Tat einen "ganz verwirrten" Eindruck gemacht und dann plötzlich realisiert, was er tue und das Messer weggesteckt.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten sprach allerdings gegen ihn: Es wies seit 2001 zwölf Straftaten aus, darunter auch wegen mehrfacher Körperverletzungsdelikte. Staatsanwältin Sigrid Kolanu forderte zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe. Auch wenn das Opfer nur Prellungen am Unterarm erlitten hatte, mit dem er den Messerangriff abgewehrt hatte, so sei ein Messerangriff immer gefährlich.

Rechtsanwalt Patrick Schladt plädierte auf zwei Jahre und sechs Monate und wies dabei auf die völlige Aussöhnung mit dem Opfer hin.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und sieben Minuten und blieb damit in der Mitte. Richter Schindler betonte in der Urteilsbegründung, dass die Tat aus einem nichtigen Anlass geschehen sei. Zudem sei der Angeklagte bei der Tat unter offener Bewährung gestanden und zudem einschlägig vorbestraft.

© SZ vom 28.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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