Amtsgericht Erding:Hassmails aus verschmähter Liebe

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Ein 33-jähriger steht wegen Volksverhetzung vor dem Kadi. Der geständige Angeklagte erhält eine Geldstrafe von 2700 Euro

Von Regina Bluhme, Erding

Wegen Volksverhetzung ist ein 33-Jähriger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Erding gestanden. Der Angeklagte, der im Einzugsbereich der Gemeinde Wörth lebt, hatte zwei E-Mails mit wüsten Beleidigungen gegen Schwarze versandt, wohl aus verschmähter Liebe, wie der geständige Mann vor Gericht erklärte. Richter Björn Schindler verurteilte ihn schließlich zu 180 Tagessätzen à 15 Euro.

Im Deutschkurs hat sich der 33-jährige Single offensichtlich in eine Mitschülerinnen verknallt. "Ich habe die schwarze Frau sehr geliebt", erklärte der aus Palästina stammende Mann. Allerdings stieß er bei der Frau nicht auf Gegenliebe, "sie hat mich ausgelacht", gab der Mann zu Protokoll, der nach eigenen Angaben zuvor in Syrien als Lehrer gearbeitet hat und nun im Bereich Wörth lebt. Deshalb wollte er, "dass die anderen die schwarzen Frauen auslachen", fügte er hinzu.

Zum Lachen ist der Inhalt der E-Mails aber wahrlich nicht, die der Mann am 9. und 24. April an die Adresse seiner Sprachschule mit Sitz in München verschickt hat. Laut Staatsanwaltschaft wütet er darin gegen "Afrika und die Afrikanerinnen". Unter anderem setzt er ihre Haut mit Exkrementen gleich, Afrikanerinnen würden stinken, "nach Schimmel richen", sie seien "schmutzig". Zudem bezeichnet er sie als "Sklaven". Mit seinen öffentlichen Tiraden habe er sich der Volksverhetzung strafbar gemacht nach Paragraf 130, so die Staatsanwältin.

Als er die E-Mails geschrieben habe, sei er betrunken gewesen, betonte der Angeklagte, "Wodka und Whiskey".Auf die Frage von Richter Björn Schindler, ob er ein Drogen- oder Alkoholproblem habe, erklärte er "ein bisschen", zumindest zum Zeitpunkt der beiden Taten. Im Grunde habe er gar nichts gegen Afrikaner, beteuerte er, Freunde von ihm seien Afrikaner. Die E-Mails habe er geschrieben, weil ihn die Mitschülerin ausgelacht habe, "ich wollte, dass die anderen die schwarzen Frauen auslachen". Im Übrigen trinke er jetzt nicht mehr, mache dafür jeden Tag Fitness.

Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben. Richter Björn Schindler wies ihn darauf hin, dass bei den zur Last gelegten Taten eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten drohe. Für eine Geldstrafe standen zunächst je E-Mail 120 Tagessätze à 25 Euro im Raum. Dies wurde dann auf eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro, also insgesamt 4500 Euro, heruntergesetzt. Nachdem der Angeklagte auf Anraten von Richter Schindler seinen Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränkte, kam ihm die Staatsanwaltschaft sogar noch ein wenig weiter entgegen und erklärte sich einverstanden mit insgesamt 180 Tagessätzen à 15 Euro. Das macht dann insgesamt 2700 Euro. Ob er nicht auch nur 2000 Euro zahlen könne, frage der Angeklagte nach. Das sei nicht möglich, erfuhr er. "Wir bleiben bei 180 Tagessätzen", so die Staatsanwältin. Man sei ihm ohnehin schon entgegen gekommen, merkte Richter Schindler an. Er könne jedoch Ratenzahlung beantragen.

Zuletzt wollte der 33-Jährige, der die Verhandlung ohne Dolmetscher bestritt, wissen, ob die Verurteilung im Führungszeugnis erscheinen werde. "Alles über 90 Tagessätze", so Schindler, werde vermerkt für wohl mindestens fünf Jahre, so schätzte das Gericht. Nach der Urteilsverkündung sagte der Mann: "Ich bitte um Entschuldigung und vielen Dank".

© SZ vom 04.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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