Amtsgericht Erding:Drei Einbrüche in einer Nacht

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Einschlägig vorbestrafter 31-Jähriger erhält zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Für den Verteidiger war die Sache klar. Seinem Mandanten habe man in keinem einzigen Fall die Tat nachweisen können. Doch Richter Björn Schindler und die beiden Schöffen zogen nach drei Stunden Verhandlung ein anderes Fazit: zu viele Faktoren würden dafür sprechen, dass der 31-Jährige in einer einzigen Nacht in zwei Tattoostudios und eine Gaststätte in Taufkirchen eingebrochen ist und dabei neben Sachschäden noch Gegenstände im Wert von rund 3800 Euro stahl. Außerdem tötete er wohl in einem Studio zwei Kanarienvögel. Da er einschlägig mehrfach vorbestraft ist und bereits Haftstrafen verbüßt hat, konnte die neue Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten nicht mehr auf Bewährung ausgesprochen werden.

Das Vorstrafenregister, das der Angeklagte trotz seiner erst 31 Jahren hatte, war umfangreich: bereits 2003 stand er wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht. Danach ging es fast im Jahrestakt weiter. Häufig stand er wegen mehrfachen Diebstahls, auch gemeinschaftlichen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Betrugs und Urkundenfälschung vor Gericht. Aus der bisher letzten Haftstrafe kam er erst zwei Monate vor den Einbrüchen aus dem Gefängnis - unter offener Bewährung bis 2020. Die sich damit erledigt hatte.

Diesmal war der Angeklagte in der Nacht vom 3. auf 4. September 2017 in Taufkirchen unterwegs. Sein Ziel waren zwei Tattoostudios und ein Lokal in Taufkirchen - drei Objekte in einem Radius von 400 Meter. In der Regel ging der Einbruch immer nach gleichem Muster vonstatten. Er warf eine Scheibe ein und drang ins Hausinnere ein. Das Muster spiegelte sich auch in früheren Taten wider. Aus den beiden Studios entwendete er Tätowierungsmaschinen, Nadeln und Farben sowie teilweise Bargeld. Bei der Wirtschaft blieb es beim Einbruch und einer Sachbeschädigung durch die kaputte Scheibe, da er dort wohl nichts Verwertbares fand.

Auf die Spur ist ihm letztendlich einer der Tattoostudiobesitzer gekommen, als er auf Ebay war. Dort sah er, wie jemand eine seiner Maschinen verkaufte. Das meldete er der bereits ermittelnden Polizei, die daraufhin zwei Durchsuchungsbeschlüsse bei der Staatsanwaltschaft erwirkte. Einen für die Wohnung seiner Eltern, den anderen für die Wohnung seiner Lebensgefährtin, die er mittlerweile geheiratet hat - und die deshalb vor Gericht von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte. Bei seiner Freundin wurde man dann fündig, wenn auch nicht alle Gegenstände dort aufgefunden wurden.

Die Studiobesitzer konnten dann einige der gestohlenen Gegenstände den ihren zuordnen, was der Verteidiger in Zweifel zog. Nur in einem Fall war es klar, da die Maschine individuell verändert wurde. Sogar DNA-Spuren, die am Griff eines Fensters sicher gestellt wurden, sah der Verteidiger als nicht relevant an, weil sie nur beweisen würden, dass sein Mandant außen gewesen sei, aber nicht, dass er im Studio war.

In einem vierten Fall, der dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft ebenso zur Last gelegt worden war, sah aber auch das Gericht schnell ein, dass der Tatnachweis äußerst schwierig sein würde. In der Nacht vom 15. auf den 16. September 2017 war nämlich auch ins Büro von Condrobs in einem Asylbewerberheim eingebrochen worden. Ebenfalls durch das Einwerfen einer Scheibe. Dabei wurde neben Gegenständen Bargeld gestohlen im Gesamtwert von 2155 Euro. Am Tatort wurden zwar Schuhabdrücke sichergestellt und Schuhe, die dazu passten bei der Durchsuchung, aber die Schuhe könnten jedem gehören, der die Marke kaufte und Schuhgröße 42 hat. Das Verfahren wurde in diesem Fall dann abgetrennt von den anderen Vorwürfen.

Während der Verteidiger Freispruch wegen seiner Zweifel an der Tatbeteiligung sah, forderte die Staatsanwältin drei Jahre Haft. Das Schöffengericht blieb damit nur sechs Monate darunter. Unter anderem, weil es von einer geringeren Schadenssumme ausgegangen war. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle gestohlenen Gegenstände Neuwert angesetzt, aber viele waren zur Tatzeit gebraucht gewesen. Angesichts der zeitlichen und örtlichen Nähe aller Taten und Spuren war für das Gericht die Schuld eindeutig erwiesen. Und angesichts der Vorstrafen blieb dem Gericht nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. "Von Geldstrafen oder Bewährungsauflagen haben Sie sich bisher nicht abschrecken lassen. Sie lernen überhaupt nicht daraus", sagte Amtsrichter Schindler. Deshalb bleibe nur eine weitere Freiheitsstrafe.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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