Amtsgericht Erding:Der tägliche Joint wird zum Verhängnis

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30-Jähriger wird wegen permanenten Marihuana-Konsums zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Von Thomas Jordan, Erding

Er kann es einfach nicht lassen. In den Jahren 2016 und 2017 hat ein 30-jähriger Bewohner einer Obdachlosenunterkunft in Erding fast täglich von einem Bekannten ein Gramm Marihuana gekauft. Deswegen wurde er jetzt vom Amtsgericht Erding zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Dabei stand Aussage gegen Aussage. Denn der 30-Jährige stritt die Anklage rundheraus ab. Demgegenüber stand die schriftliche Zeugenaussage eines weiteren Bewohners der Obdachlosenunterkunft. Dieser war vor einigen Monaten zur Polizeiinspektion Erding gegangen, um mit seiner eigenen Drogenvergangenheit ein für allemal abzuschließen. Bei der Vernehmung hatte der Mann auch den Namen des Angeklagten als einen der Abnehmer eines Marihuana-Dealers erwähnt und ihn dadurch mitbelastet. Der Angeklagte tischte dem Gericht allerdings eine andere Begründung dafür auf, dass ihn der Mitbewohner belastet hat. Es sei um Geld gegangen, zweimal fünf Euro, das der Angeklagte dem Mitbewohner geliehen habe und das er nun zurückforderte. Statt das Geld zurückzuzahlen, habe der Mitbewohner ihm gedroht, ihn bei der Polizei wegen illegalen Drogenbesitzes anzuzeigen.

Der Versuch von Amtsrichter Björn Schindler, den geladenen, aber nicht erschienenen Mitbewohner als Belastungszeugen vorführen zu lassen, scheiterte. Eine losgeschickte Polizeistreife konnte den Zeugen nicht auffinden. "Pech gehabt", kommentierte Schindler. Auch der Versuch des Erdinger Amtsrichters, den Zeugen aus dem Gerichtssaal anzurufen, scheiterte.

Dennoch glaubte das Gericht der Aussage des Zeugen. Das lag auch daran, dass die Version des Angeklagten wenig plausible zeitliche Angaben enthielt. So sagte der 30-Jährige aus, das Telefongespräch, in dessen Verlauf der Mitbewohner ihm damit gedroht habe, ihn bei der Polizei anzuzeigen, habe erst weit nach dessen Aussage bei der Polizei stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine solche Drohung aber kaum mehr plausibel gewesen, hatte der Mitbewohner seine Aussage doch schon längst gemacht. Zudem stellte ein weiterer Zeuge, ein Erdinger Polizeihauptkommissar, den Belastungszeugen als glaubwürdig dar. Dessen Aussagen hätten sich in Bezug auf andere Marihuana-Konsumenten als richtig herausgestellt.

Deswegen, und weil der Angeklagte bereits wegen des Erwerbs illegaler Drogen vorbestraft war, entschied Amtsrichter Schindler darauf, den Angeklagten diesmal zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Zudem erging die Auflage, dass der Verurteilte sich regelmäßigen Drogentests zu unterziehen hat. Der Angeklagte selbst hatte bereits in seinem Schlusswort seine Strategie revidiert und indirekt ein Geständnis abgelegt. Gab er doch zu Protokoll, er bereue, was er getan habe. Das Urteil nahm der 30-jährige Angeklagte dann auch sogleich nach der Verkündung an und verzichtete darauf, in Revision zu gehen.

© SZ vom 03.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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