Amtsgericht Erding:Brauerei um Tausende Euro geprellt

Lesezeit: 2 min

Angeklagter hat jahrelang Bareinzahlungen in eigene Tasche gesteckt und im Kassenbuch falsch addiert. Er wird zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und muss den Schaden begleichen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Ein kaufmännischer Angestellter hat laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Guts- und Brauereigenossenschaft Taufkirchen in den Jahren 2012 bis 2014 um 86 181 Euro gebracht, in dem er Bareinzahlungen nicht verbuchte oder das Kassenbuch falsch führte. Ein Schöffengericht verurteilte den Mann nun wegen Untreue in 53 Fällen und Urkundenfälschung zu 20 Monaten Gefängnis auf vier Jahre Bewährung. Zudem muss der betrügerische Angestellte den Restschaden in Höhe von fast 16 000 Euro begleichen und 4800 Euro Geldbuße an den Jugendhilfeverein Brücke zahlen. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Der Angeklagte hatte die Veruntreuung für 2012 und 2014 eingeräumt, die Strafverfolgung der Fälle im Jahr 2013 wurde eingestellt.

Selten musste sich ein Verteidiger mit mehr Aktenordnern ins Gericht begeben, als in dem Fall gegen den früheren Angestellten der Brauerei, sagte Rechtsanwalt Ingo Kaus. Die letztlich 53 Fälle, für die sein Mandant verurteilt wurde, umfassten nur zwei der drei Jahre, die die Staatsanwaltschaft als zeitlichen Rahmen festgelegt hatte. Zunächst hatte der Mann über seinen Anwalt auch nur die Fälle für 2014 zugegeben, mit den Jahren zuvor wollte er nichts zu tun haben. Den Deal, den sein Verteidiger aushandelte, umfasste dann aber auch ein Geständnis für 2012. Im Gegenzug wurde 2013 nicht weiter verfolgt - auch, weil ohne Geständnis eine weiter reichende Beweisaufnahme sehr aufwendig geworden wäre.

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft in den drei Jahren regelmäßig entweder in dem handschriftlich geführten Kassenbuch falsch addiert oder aus 1000 nur 500 Euro gemacht. Die Differenz steckte er in seine eigene Tasche. Zudem hat er Barbeträge, die die Auslieferer der Brauerei einkassierten, nicht verbucht. Er habe sich damit "nicht unerhebliche Einkünfte in 90 Fällen" verschafft. 2012 in Höhe von rund 22 000 Euro, 2013 von 39 000 Euro und 2014 sollen es 24 000 Euro gewesen sein.

Laut der ermittelnden Kripobeamtin war die Veruntreuung aufgekommen, als eine relativ neue Büroangestellte einen Eintrag in das Kassenbuch machen wollte und ein paar Seiten zurück blätterte, um nachzuschauen, wie das bisher gemacht wurde. Dabei sei ihr an einem Posten aufgefallen, dass er falsch zusammengerechnet war. Dies zeigte sie einem leitenden Angestellten der Brauerei, der die Handschrift des Angeklagten erkannte. Der kaufmännische Mitarbeiter wurde um Stellungnahme gebeten. Worauf der Angeklagte abends mit seiner Frau bei seinem Chef daheim erschien und gestand, dass er Geld unterschlagen habe - aber nur in dem einen Fall. Bei der weiteren Prüfung der Buchhaltung stellten sich jedoch zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten heraus. Dem Mann wurde gekündigt und Strafanzeige gestellt.

Im Rahmen von zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht hatte man sich parallel zum Strafprozess bereits auf einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt. Der Angeklagte hat bislang etwa 36 000 Euro an die Brauerei zurück bezahlt. Dies kam dem Mann auch bei der Urteilsfindung zu Gute, wie Richter Björn Schindler sagte. Das Geständnis habe dem Gericht zudem eine aufwendige Beweisaufnahme und damit weitere Kosten erspart. Da er auch keine Vorstrafen hat, eine Familie und einen neuen Job, konnte die Strafe zur Bewährung noch ausgesetzt werden. Zu Lasten wurden ihm die hohe Schadenssumme und die Vielzahl der Taten gelegt, die nur als gewerbsmäßig begangene Untreue anzusehen sei. Während die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Verteidiger 18 Monate verlangt hatte, verhängte das Schöffengericht 20 Monate, zumal der Angeklagte sich reuig gezeigt hatte. "Es tut mir wirklich unendlich leid. Das war der größte Fehler meines Leben. Das wird nicht mehr passieren", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort.

© SZ vom 13.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: