Amtsgericht Erding:Beleidigung auf dem Amt

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Bewährungsstrafe für renitenten 29-jährigen Mann

Von Gerhard Wilhelm, Erding

So ganz hatte der Angeklagte bis zum Schluss nicht verstanden, zu was er am Amtsgericht Erding nun verurteilt wurde. Auf jeden Fall verhalf ihm sein Geständnis nicht dazu, dass seine Duldung in Deutschland verlängert wird, so wie er das erwartet hatte. "Das ist eine ganz andere Baustelle. Ebenso wie ihr Wunsch arbeiten zu dürfen", erklärte ihm Amtsrichter Björn Schindler, der ihn zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilte - wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin des Ausländeramts am Landratsamt, Hausfriedensbruch dort und wegen falscher Verdächtigung, weil er versucht hatte, der Frau ein Disziplinarverfahren anzuhängen.

Der 29-jährige Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, war nach der Verlesung der Anklageschrift zunächst bei seiner Version geblieben. Er war mit seiner Verlobten zum Landratsamt gegangen, damit seine Duldung in Deutschland, verlängert würde. Er sei seit 2011 hier, weil es in seiner Heimat gefährlich geworden sei und er sich in Deutschland ein besseres Leben erwartete. Er habe die Frau im Amt nicht beleidigt. Sie habe ihn höchstens missverstanden, als er auf Englisch nachgefragte, wann er seine Papiere zurück bekomme, da es ihm pressierte, wegen eines Termins in einer Schule. Dann sei plötzlich die Security gekommen und die Frau habe ihn mit "schwarzer Affe" beschimpft. Er habe daraufhin mit seiner Verlobten das Landratsamt verlassen.

Das Landratsamt hatte ihm danach ein Hausverbot erteilt und einen Strafantrag gestellt. Worauf er bei der Regierung von Oberbayern in München erschien und behauptete, dass eigentlich er der Beleidigte sei und nicht die Mitarbeiterin des Landratsamts. Er habe sie jedenfalls nicht als "Rassistin" und "Nazi" bezeichnet. Mittlerweile sei er eh aus dem Landkreis weggezogen und habe mit der nun für ihn zuständigen Behörde keine Probleme mehr.

Auch bei der Anhörung bei der Polizei blieb er bei dieser Aussage, wie der ermittelnde Beamte vor Gericht sagte. Allerdings sei es zu Widersprüchen gekommen und mit der Zeit sei der 29-Jährige "immer lauter und unverschämter" geworden.

Da es sogar zwei Zeugen für die Beleidigungen gab, hatte Amtsrichter Schindler schließlich eine guten Tipp für den Angeklagten: "Ein Verteidiger würde Ihnen raten, sich Ihre Aussage noch mal zu überlegen. Ein Geständnis, dass es so war wie in der Anklageschrift, würde Ihnen beim Urteil Pluspunkte geben". Erst nach einigen Nachfragen über die Dolmetscherin, und einem längeren Hin und Her, ob er oder sie beleidigt wurde, kam schließlich doch ein leises "Ja" vom Angeklagten.

Richter Schindler wertete das zwar zu seinen Gunsten. Negativ schlugen jedoch drei Einträge ins Bundeszentralregister zu Buche: der Angeklagten war in den vergangen zwei Jahren bereits wegen Drogenhandel, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Widerstand gegen die Polizei verurteilt worden. Die sechs Monate Haft setzte Richter Schindler zur Bewährung aus. Das sei ausreichend als Warnung. Arbeiten darf der Angeklagte jetzt auch - zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte Schindler 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

© SZ vom 02.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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