Amtsgericht Erding:2800 Euro Geldstrafe für prügelnden Mann

Lesezeit: 2 min

47-Jähriger will seiner Frau "nur eine Watschn" gegeben haben. Die erlittenen Verletzungen sprechen eine andere Sprache

Von Thomas Daller, Erding

2800 Euro Geldstrafe muss ein 47-Jähriger zahlen, der seine Frau vor den Augen der Kinder geschlagen hat. Vor Gericht hatte er behauptet, es sei lediglich eine Watschen mit der flachen Hand gewesen. Blutergüsse an den Schultern sowie eine Verletzung am Knie, die ein Arzt attestiert hatte, sprachen jedoch für ein massiveres Vorgehen. Die beiden hatten nach Angaben des Angeklagten schon längere Zeit finanzielle Probleme. Das Konto sei immer am Limit gewesen. Er habe den Verdacht gehabt, seine drei Jahre jüngere Frau nehme heimlich wieder Drogen. Jeden Monat hätten 800 bis 1000 Euro gefehlt, für die er keine Erklärung erhalten habe. Der Angeklagte erläuterte, dass er seine Frau im Drogenmilieu kennengelernt habe. Er selbst nehme aber seit 16 Jahren keine Drogen mehr.

Am 12. März dieses Jahres kam es dann in der Dorfener Wohnung der beiden zu der Eskalation. Gegen 22.30 Uhr kam der Angeklagte von der Spätschicht nach Hause und wollte seine Frau zur Rede stellen, warum das Konto schon wieder so weit überzogen sei. Seine Frau habe die Vorwürfe ignoriert und sich in aller Ruhe eine Zigarette gedreht. Die erste Kippe habe er ihr aus dem Mund genommen, daraufhin habe sie ihn beschimpft und sich die nächste gedreht. "Da habe ich ihr eine Watschen gegeben. Ich war stinksauer."Seine Frau habe daraufhin wild um sich geschlagen und er habe sie lediglich festgehalten, um nicht getroffen zu werden. Daraus habe sich eine etwa zwanzigminütige "Schreierei" ergeben. In den Augen ihrer Kinder war die Situation jedoch so bedrohlich, dass sie die Polizei riefen.

Als die Beamten eintrafen, trennten sie die Streitenden, die Frau suchte dann die Sachbearbeiterin für häusliche Gewalt in der Inspektion auf und übernachtete mit den Kindern bei einer Freundin. Der Angeklagte wurde von den Polizisten, die als Zeugen aussagten, als "angetrunken und überheblich" geschildert, der den Vorwurf der Körperverletzung ins Lächerliche gezogen habe.

Wie das Opfer die Auseinandersetzung empfunden hat, erfuhr das Gericht nicht: Sie war zwar ebenfalls als Zeugin geladen, machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau gebrauch. Zusammen sind die beiden jedoch nicht mehr. Der Angeklagte ist ausgezogen, hat ein Kontaktverbot, selbst seine Kinder wollen ihn nicht mehr treffen. Um dieses Ansehen bei seinen Kindern wiederherzustellen, ging es dem Angeklagten nach eigenen Worten bei diesem Prozess. Er wolle sich wehren, dass seine Frau den Kindern "Lügen" über ihn erzähle. Richterin Sabine Schmaunz erklärte dem Angeklagten, der sich ohne Rechtsanwalt selbst verteidigte, dass sich an der Strafbarkeit seines Handelns auch nach seiner Schilderung nichts ändere.

Die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau geschlagen und getreten habe. Laut Attest habe sie eine Schädelprellung erlitten, eine blutige Stelle im Gesicht, Hämatome sowie eine Verletzung am Knie. Der Angeklagte sei daher schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft plädierte deshalb auf eine Geldstrafe in Höhe vom 90 Tagessätzen zu je 45 Euro. Richterin Schmaunz blieb mit 70 Tagessätzen zu je 40 Euro zwar unter diesem geforderten Strafmaß. Dennoch: "Die Verletzungen waren nicht unerheblich", sagte sie in der Urteilsbegründung.

© SZ vom 08.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: