Amtsgericht Ebersberg:Streit endet mit Tassenwurf

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Freund steht wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht

Von Julian Kettl, Ebersberg

"Du weißt, dass das nicht gut für dich ausgeht!", hat eine IT-Angestellte ihren Lebensgefährten noch gewarnt. Kurz darauf flog eine Tasse in ihre Richtung, zersplitterte am Boden und hinterließ eine blutige Schnittwunde auf ihrem Oberschenkel. Gut ausgegangen ist es für den Werfer wirklich nicht, denn ein halbes Jahr später saß er auf der Anklagebank und verteidigte sich: "Ist zwar schon länger her, aber ich hab mal Handball gespielt. Wenn ich auf Sie treffen hätte wollen, hätte ich das auch geschafft".

"Er holte aus und zielte auf mich", erinnerte sich hingegen seine Lebensgefährtin als Zeugin vor Gericht. Streitigkeiten in einer Beziehung enden nicht immer gut. In diesem Fall mit einer Verletzungen und für den handgreiflich gewordenen Mann mit zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldzahlung von 5000 Euro an die Suchthilfe Ebersberg.

Auslöser war ein Date, das der Angeklagte auf seinem Handy mit einer anderen Frau ausgemacht hatte. Von der Vereinbarung bekam jedoch auch seine Partnerin Wind und reagierte empört. "Ich hab ihm klargemacht, er soll sein Zeug packen und verschwinden", erklärte sie der Richterin. Es war schließlich ihr Haus, in welchem das Szenario seinen Lauf nahm.

Verschwunden ist der Angeklagte nach der Aufforderung seiner Freundin jedoch nur ins Schlafzimmer, um "die Situation auskühlen zu lassen." Die zeigte sich diplomatisch und folgte ihm mitsamt einer Tasse frischem Kaffee, den er zuvor in der Küche aufgebrüht hatte. Ihr Freund, den sie dort antraf, war hingegen weit entfernt von einer friedlichen Lösung und immer noch empört über die vorherigen verbalen Angriffe. Es kam zum "Handgemenge", bei dem sich der eigentlich zum Trinken gedachte Kaffee über Mann, Frau und Fernseher ergoss. "Die Temperatur war höchstens trinkbar", beschönigte der Angeklagte die Situation. "Der frische, heiße Kaffee war höchstens zwei bis drei Minuten in der Tasse", erklärte die Geschädigte. Staatsanwalt und Richterin glaubten letzteres. Der Angeklagte entschloss sich, nachdem er seine Freundin in die Ecke gedrängt, gewürgt und sie in "Panik und Atemnot" versetzt hat, die leere Kaffeetasse wieder aufzufüllen. Als seine Lebensgefährtin ihm folgte, wich der 42-Jährige von seinem ursprünglichen Plan ab und schleuderte die Tasse in Richtung der Frau. Der Geschädigten wurde es zu viel und sie verließ gemeinsam mit ihren Kindern, die sich in einem anderen Zimmer aufhielten, ihr Haus, um zum Auto zu gelangen. Auf diesem Weg vernahm sie noch ein "Du kannst mir gar nichts, ich steh im Mietvertrag", wie sie der Richterin erklärte.

Sie konnte ihm jedoch schon was und stellte Strafantrag bei der Polizei, um ihn nach weiteren Gesprächen mit ihrem Freund wieder zurückzuziehen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall an sich gezogen und sah ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, und deshalb waren beide nach einem gemeinsamen Urlaub ein halbes Jahr später vor Gericht geladen. Auf die Frage, , wie das aktuelle Verhältnis der Beiden sei, antworteten diese einvernehmlich mit "schwer zu beschreiben" und "äußerst kompliziert".

Die Situation vor Gericht war dem Paar nicht unbekannt. Ein Jahr zuvor standen beide in einem ähnlichen Fall schon einmal vor Gericht, der für ihn hohe Strafzahlungen und einige Besuche beim Therapeuten nach sich zog. "Damals hat er mich wegen meiner Facebook-Likes verprügelt", sagte die Frau.

© SZ vom 15.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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